Das Ordnungsamt geht nicht gegen zu schwere SUV vor, die unerlaubt auf dem Gehweg stehen. Parken ist auf Gehwegen nur für Fahrzeuge bis 2,8 Tonnen zulässig. "Bei vielen SUV sei nicht ersichtlich", dass diese schwerer als 2,8 Tonnen seien. Hier müsse eine Halteranfrage durchgeführt werden, so die Stadt. "Bei der Vielzahl von Grenzfällen hat die Verkehrsüberwachung im Rahmen einer Ermessensausübung davon Abstand genommen, diese Halteranfrage in jedem
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