Nordrhein-Westfalen

Luftreinhalteplan Aachen - nur heiße oder auch saubere Luft?

Luftreinhalteplan Aachen - nur heiße oder auch saubere Luft?

Am 8. Juni 2018 wird das Verwaltungsgericht Aachen über die Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen den Luftreinhalteplan (LRP) der Stadt Aachen urteilen. Beider Verhandlung wird es primär darum gehen, ob die Maßnahmen des Luftreinhalteplans ausreichen, um die seit dem Jahr 2010 gültigen Grenzwerte für  Stickstoffdioxid schnellstmöglich und flächendeckend im Stadtgebiet einzuhalten. Falls dies nicht derFall sein sollte,  sind kurzfristig schnell wirkende Maßnahmen wie z. B. ein Dieselfahrverbot umzusetzen.

Im Vorfeld des Urteils möchten die Aachener Verkehrs- und Umweltverbände die Öffentlichkeit über den Stand der Umsetzung bei den aus ihrer Sicht vier wichtigstenThemenblöcken für saubere Luft informieren.

Im Einzelnen sind dies:

Ausführliche Informationen zu diesen vier Bereichen finden Sie in den verlinkten Pressemitteilungen von adfc, NABU und VCD.

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