16. September 2019 – An diesem Tag lud der VCD mit der Aktion »Zu Fuß zur Haltestelle« zum ► Fußgängercheck nach Bad Oeynhausen ein.
Ab der Bahnhofshalle zum ZOB Bad Oeynhausen startete die Wertung. Bis zur Querung am ZOB wurde alles mit „gut“ bewertet: Die Leitstreifen vom Bahnhofsvorplatz bis zur Ampel an der Bahnhofstraße sind kontrastreich gestaltet.
Alles gut so, selbst Menschen mit Einschränkungen beim Sehen kommen problemlos In Bad Oeynhausen von Bahnhof zum ZOB.
Nach der Querung der Bahnhofstraße auf dem zentralen Busbahnhof ZOB Bad Oeynhausen »Salzhof« ist dann allerdings Schluss mit barrierefrei.
Denn das Personenbeförderungsgesetz aus den Jahre 2013 schreibt vor: »Der Nahverkehrsplan hat die Belange der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Menschen mit dem Ziel zu berücksichtigen, für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs bis zum 1. Januar 2022 eine vollständige Barrierefreiheit zu erreichen.«
Der VCD Kreisverband setzt sich seit Jahren dafür ein, diese Barrierefreiheit im Stadtbus Bad Oeynhausen wenigstens an Brennpunkten des Busbetriebs umzusetzen. Der ZOB Bad Oeynhausen hat dabei eine Schlüsselposition.
Das Datum 1. Januar 2022 hatte auch deshalb Hoffnungen geweckt, weil in den vergangenen zwei Jahren in Bad Oeynhausen weitere wichtige Haltestellen barrierefrei umgestaltet sind.
Wesentlich dafür: Die Initiative und das stetige Drängeln des VCD.
Doch immer noch zeigt sich der ZOB Bad Oeynhausen so, als wäre die Zeit stehen geblieben. Kein Fortschritt hin zur Barrierefreiheit.
In ihrer Mobilität und Sensorik eingeschränkte Menschen brauchen eine starke Lobby, um Verbesserungen im Busverkehr zu erwirken:
Die UN-Behindertenrechtskonvention und das deutsche Personenbeförderungsgesetz (PBefG) machen tolle Vorgaben. Im Personenbeförderungsgesetz fehlen aber die Sanktionen, mit denen die »vollständige Barrierefreiheit« durchgesetzt wird.
Im Austausch mit dem Blinden- und Sehbehindertenverein Westfalen überlegt der VCD, ob eine Musterklage von Seiten der Verbände unter Einbindung von Betroffenen zielführend ist.
Gerold Haug, 31.März 2022