Unser Büroraum befindet sich im Umweltzentrum Bielefeld, August Bebel-Straße 16, 33602 Bielefeld,
Telefon 0521/ 6 39 61;
E-Mail
Feste Bürozeiten sind Mittwoch von 9 bis 12 Uhr und Donnerstag von 15 bis 18 Uhr, auch sonst ist das Büro häufig besetzt.
Dem im März 2023 gewählten Vorstand gehören an als Vorsitzende:
Dr. Hanno Meyer, Frank Pape (Schatzmeister) und Martin Schmelz,
als weitere Mitglieder des Vorstands: Felix Kupferschmidt, Christine Wirth
Das Aktiventreffen ist offen für alle Verkehrsinteressierte. Es findet alle zwei Monate am letzten Dienstag des Monats um 19:00 Uhr im VCD-Büro im Umweltzentrum, August-Bebel-Straße 16, 33602 Bielefeld, statt.
Die Termine im Jahr 2024 sind der //30.1--verlegt auf 6.2.// , 9.4. (Jahresmitgliederversammlung, nach den Osterferien), 28.5., 30.7., 24.9., 26.11.
Der Verein ist beim Amtsgericht Bielefeld im Vereinsregister unter Nummer VR 2528 registriert.
Unsere Satzung
Organisatorisch ist der Verein als selbständige Gliederung im VCD-Landesverband NRW eingeordnet, der wiederum organisatorisch im VCD-Bundesverband eingegliedert ist. Der Verein wird auf der Mitgliederversammlung des Landesverbandes durch Delegierte vertreten.
Sie können unsere Arbeit finanziell unterstützen mit einer Spende auf Konto
VCD KV OWL e.V.
IBAN: DE90 2509 0500 0100 9209 83
Sparda-Bank Hannover eG
BIC: GENODEF1S09
Bitte als Verwendungszweck „Spende” angeben, und möglichst Ihren Namen und Adresse, für den Fall, dass Sie im Jahr mehr als 300 EUR überweisen.
Falls Sie den Kreisverband mit Geldspenden bis zu 300 Euro je Kalenderjahr unterstützen, ist für steuerliche Zwecke keine gesonderte Zuwendungsbestätigung erforderlich (200 Euro bis Steuerjahr 2020).
Vereinfachter Zuwendungsnachweis nach § 50 Abs. 2 Nr. 2b EStDV:
Der VCD - Kreisverband Ostwestfalen-Lippe e.V. ist gemäß Freistellungsbescheid des Finanzamtes Bielefeld-Innenstadt Steuernummer 305/5983/0023 vom 29.08.2022 berechtigt, für Spenden Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck auszustellen.
Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung
verwendet werden.
Bitte drucken Sie gegebenenfalls diesen Hinweis aus und fügen Sie diesen zusammen mit der Buchungsbestätigung Ihrer Bank, z. B. einer Kopie des Kontoauszugs, Ihrer Steuererklärung bei.
Bei Überschreitung von 300 Euro je Kalenderjahr ist als Nachweis eine vom Verein ausgestellte Zuwendungsbestätigung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck erforderlich, die wir spätestens zum Beginn des Folgejahres an Sie versenden. Bei weiteren Fragen zu Zuwendungsbestätigungen wenden Sie sich bitte an unseren Schatzmeister Frank Pape.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.