Nordrhein-Westfalen

Rettet den ZOB Lübbecke

Stadt Lübbecke fremdelt mit dem ZOB Lübbecke Westertor

In Jahre 2012 wurde in Lübbecke am Westertor der ZOB mit acht Haltekanten unter Einsatz von 500.000 Euro – zu 80 Prozent Landesmittel – gebaut und mit einigem Popanz eingeweiht.

 

Noch in 2019 hatte der VCD dort einen ► Haltestellen-Check gemacht und die gute Qualität des ZOB testiert.

 

 

Doch die Stadt Lübbecke verfolgt plötzlich andere Pläne: Ein Investor HBB wird geködert, arbeitsteilig soll das Projekt entwickelt werden: Die leer stehende Kaufhaus-Immobilie Deerberg samt das dazugehörige Parkhaus werden 2020 vom Investor abgerissen und 2021 durch einen Neubau mit erweiterter Verkaufsfläche ersetzt. Doch wie kommen all die Kunden zur neu errichteten Einkaufsmall in Lübbecke City? Schwierig, denn wie gewohnt werden zwei Drittel mit dem Auto kommen. Aber ohne Parkhaus, wo parken? Hier steigt die Stadt Lübbecke und zuvorderst Bürgermeister Haberbosch in den Ring. Klar doch: Weg mit dem ZOB, her mit Parkplätzen.

Vergeblich hat der VCD gemahnt und konstruktiv Alternativen ins Gespräch gebracht.

Per Auto in die Innenstadt, das und kein anderes Konzept wollte Stadt Lübbecke durchsetzen.

Gegen alle fachliche Praxis und gegen alle Vernunft. Solcherlei rückwärtsgewandte Stadtplanung hat den VCD gezwungen, vor Gericht Klage einzureichen. Richter findet ZOB. Im Gerichtsverfahren beim OVG Münster bekam der Verein Recht, das Planungsverfahren ist fehlerhaft, der B-Plan Westertor ist aufgehoben.

Doch Stadt Lübbecke zeigt sich unbeeindruckt. Am 21. Januar 2021 werden Haltestellen abgerissen, der ZOB Westertor zerstört. Unser Anwalt schreibt uns dazu:

Mittlerweile ist der vom Rat der Stadt Lübbecke am 07.05.2020 als Satzung beschlossene Bebauungsplan Nr. 1/28/172 »Westertor«durch Beschluss des OVG NRW vom 26.03.2021 aufgehoben worden. Hintergrund dieses Beschlusses ist ein Normenkontrollantrag des VCD. Derzeit  versucht die Stadt Lübbecke, die gerügten Verfahrensfehler zu “heilen” und startet eine erneute Offenlage. In den Geltungsbereich des Bebauungsplans 1/28/172 »Westertor« fällt lediglich der Abriss des alten ZOB. Der Abriss von Fahrgastunterständen ist gemäß § 62 Abs. 1 Nr. 1 lit. e), Abs. 3 BauO NRW 2018 nicht genehmigungspflichtig, eine Baugenehmigung ist mithin nicht erteilt und auch nicht erforderlich.

Fazit: Wir werden die wohl zeitnah die erneute Offenlage nutzen, und unsere berechtigten Eingaben pro klimafreundlicher Mobilität machen. Es bedarf keiner großen hellseherischen Fähigkeiten: Unsere Eingaben werden abgewogen und “abgeschoben”, der Bau des Einkaufszentrums wird weiter gehen. Aber wir werden wieder klagen, d.h. im Sommer 2022 uns erneut vor Gericht mit der Stadt Lübbecke treffen. Ein fehlerhaftes Verkehrsgutachten und eine klimafeindliche, rückwärtsgewandte Stadtplanung können unsere guten Argumente nicht »wegwägen«.

Autoparkplatz statt Busbahnhof, das war im letzten Jahrhundert.

VCD sucht ZOB, ZOB sucht Richter. Das Suchspiel geht weiter. Aber Klimaschutz und nachhaltige Verkehrspolitik sind keine Spielbälle, mit denen Politik im Jahre 2021 beliebig jonglieren kann. Nachhaltigkeit will gelernt und gelebt sein. Wer nicht hören kann, muss fühlen. Der VCD bleibt dran.

Thomas Dippert, 22. April 2021

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