Nordrhein-Westfalen

Qualitätsziele für Radvorrangrouten

Bei der Planung und Ausführung von Radvorrangrouten müssen bestimmte Standards eingehalten werden, damit eine sinnvolle Nutzung möglich ist. Eine halbherzig umgesetzte Route verdient ihren Namen nicht und ist letztlich kontraproduktiv, da sie das Ziel, den Verkehr auf das Rad zu verlagern, nicht erreicht.

Darum hat der VCD konkrete, messbare Qualitätsziele definiert:

  1. Durchschnittliche Reisegeschwindigkeit 20 km/h unter Berücksichtigung aller Verlustzeiten an Knoten und auf der Strecke

  2. Hoher Fahrkomfort (Belag, niveaugleiche Absenkungen)

  3. Erkennbarkeit der Radvorrangroute über die generelle Straßenraumgestaltung, nicht nur über die Radwegweisung

  4. Weitgehender Vorrang an querenden Straßen zu Verringerung der Reisezeitverluste

  5. Weitgehend Führung in verkehrsarmen Straßen oder auf eigenständigen Radwegen

  6. Direkte Routenführung ohne Umwege


    Der angestrebte Qualitätsstandard muss auch nach Einrichtung des Radvorrangroutennetzes dauerhaft erhalten werden. Hierzu dienen folgende Schritte:

    Kurzfristig: Alle Maßnahmen am Radverkehrsnetz sind darauf zu prüfen, ob die Reisegeschwindigkeit und der Reisekomfort beeinträchtigt werden.

    Mittelfristig: Aufbau eines systematischen Qualitätsmanagements für das Radvorrangroutennetz mit detaillierter Formulierung der Qualitätsziele und einer systematischen regelmäßigen Kontrolle und Steuerung.


[01/2018]

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