Dortmund - Unna
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Mit Blick auf die Ratssitzug im Mai hat der VCD seine Position zur Radstrategie der Stadt Dortmund im Rahmen des Masterplans Mobilität etwas überarbeitet
Der VCD Kreisverband Dortmund-Unna begrüßt die Radstrategie der Stadt Dortmund im Masterplan Mobilität, äußert aber im Detail viel Kritik. „Hier liegt ein umsetzungsorientiertes Werk vor, mit dem der Radverkehr in Dortmund endlich vorangebracht werden kann“, lobt der Verband. Das sei nach Jahren des Stillstands und Vertröstens ein Fortschritt. Allzu lange seien Projekte angekündigt, aber nicht umgesetzt worden, wie der RS1, den es auch im Jahr 2022 mit Ausnahme von wenigen 100 Metern Fahrradstraße im Kreuzviertel nur auf dem Papier gebe. „Was wir brauchen, sind sichtbare, schnelle Fortschritte für die Radfahrer:innen“, sagt dazu der VCD-Vorsitzende Lorenz Redicker.
Mit Blick auf diese Forderung empfiehlt der VCD den Ratsparteien die Zustimmung zur Radstrategie. Wohl wissend, dass das Papier viele Mängel habe und sich viele Radfahrer:innen mehr erhofft hätten. Mehr auch als das Velorouten-Konzept, dass in den nächsten zehn Jahren mit Verbindungen aus den Stadtbezirken ins Zentrum prioritär umgesetzt werden soll. Bei aller Kritik an diesen Routen – sie schlagen teils seltsame Haken und beschreiten erstaunliche Wege – hält der VCD dieses Konzept dennoch für einen Schritt in die richtige Richtung. Auch, wenn andere Verbände dies anders sehen und beispielsweise geschützte Radinfrastruktur an Hauptstraßen fordern. Eine solche Prioritätensetzung wäre aus Sicht des VCD falsch – weil sie viel zu viel Zeit benötigte, zu teuer wäre und wohl auch in der jeweiligen Umsetzung keine politische Mehrheit bekäme. Das Velorouten-Konzept verspreche keine Luftschlösser à la Kopenhagen Westfalens (eine sehr unglückliche Wortschöpfung), also Radwege vom feinsten, nur leider erst in 10, 15 oder sogar 20 und mehr Jahren, sondern ein brauchbares, sicheres Wegenetz schon in naher oder doch zumindest absehbarer Zukunft.
Was die konkrete Führung der einzelnen Velorouten betrifft, hat der VCD jedoch bei mehreren Routen, so wie sie in der Radstrategie aufgeführt sind, teils große Bedenken. Hier empfehlen wir, dass die Verwaltung rechtzeitig vor Umsetzung sich mit Vertreter:innen der Verbände zusammensetzt, um brauchbare Streckenführungen zu finden. Vorab sollte zudem geklärt sein, nach welchen Kriterien die Routen ausgesucht werden sollen – ohne dass hier Ausschlusskriterien definiert werden. Aus Sicht des VCD sollte das oberste Ziel ein klarer Verkehrsmehrwert für die Radfahrer:innen sein. Ein solcher Mehrwert ergibt sich nicht zuletzt durch sichere, klare Führungen insbesondere an den Kreuzungen und Einmündungen. Wo möglich, sollten Radfahrer:innen hier Vorrang genießen. Zudem muss gesichert sein, dass keine dauerhaften oder langwierigen Netzlücken entstehen. Angesichts beschränkter Finanzmittel erscheint aus VCD-Sicht auch eine Bündelung von Trassen sinnvoll, wenn damit schneller ein Verkehrswert für den Radverkehr erzielt werden könnte.
Im Übrigen ist aus Sicht des VCD die Führung der Velorouten in einem Punkt nicht verhandelbar: Sie müssen durch die City führen. Die Ost-West-Querung Brüderweg/Kampstraße sowie die beiden Nord-Süd-Passagen Kleppingstraße/ Kuckelke und Hansastraße müssen als Velorouten ausgewiesen werden, unterbrochen nur durch die Fußgängerzone Osten- und Westenhellweg. Der Radwall ist für diese Passagen nur eine notwendige Ergänzung, zumal die Fertigstellung des Radwalls im Westen derzeit zeitlich noch völlig unklar ist.
Für die Velorouten, aber auch für die Haupt- und Nebenrouten sowie natürlich endlich auch für den RS1 fordert der VCD verbindliche Ausbauziele, hinterlegt mit einem Zeitplan. Hier bleibt die Radstrategie leider völlig beliebig. Klar sollte auch sein, dass die Umsetzung des Veloroutenkonzeptes nicht als Ausrede herhalten darf, den ebenfalls erforderlichen Aus- und Umbau der Hauptrouten weit in die Zukunft zu verschieben oder gar ganz aufzugeben. Auch sollten aus Sicht des VCD die im Rahmen der Fahrradstadt Dortmund festgelegten Qualitätsstandards nicht nur verbindlich für das Hauptroutennetz gelten, sondern zum Beispiel möglichst auch dann, wenn Velorouten nicht als Fahrradstraße im Kfz-Nebennetz geführt werden können.