Nordrhein-Westfalen

Landesverband NRW

Tempo 30: Vorrang für Sicherheit im Verkehr - zur aktuellen Diskussion im Landtag NRW

Am 12.1. steht im Verkehrsausschuss des Landtags der Antrag der Grünen auf der Tagesordnung, sich beim Bund für Tempo 30 als innerörtliche Regelgeschwindigkeit starkzumachen.


Der Verkehrsclub Deutschland in NRW unterstützt als Verband für nachhaltige Verkehrspolitik diese Initiative, viele andere Institutionen befürworten ebenfalls eine solche Regelung, z.B.: Deutscher Städtetag, Umweltbundesamt, Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU), wissenschaftlicher Beirat beim Bundesminister für Verkehr, Deutscher Verkehrssicherheitsrat (DVR), Gewerkschaft der Polizei, EU-Ausschuss für Verkehr, WHO, ADFC. Nach Überzeugung vieler Institutionen und Verbände verringert Tempo 30 schwere Unfälle, reduziert den Verkehrslärm merklich, erhöht das Sicherheitsgefühl für Radfahrende.

In der Anhörung zu dem Antrag gab es allerdings eine ganze Reihe von Gegenstimmen, die Experten wurden schließlich von der Politik ausgewählt, und die meisten Fraktionen sind anscheinend gegen diese Initiative.
Bei vielen Menschen besteht das Missverständnis und es wird auch häufig der falsche Eindruck verbreitet, dass dann künftig auf allen Straßen in der Stadt Tempo 30 gelten soll. Das ist nicht der Fall, wie ja auch heute nicht auf allen Straßen das Regel-Tempo 50 gilt. Im Gegenteil ist heute schon in vielen Orten die Mehrzahl der Straßen mit Tempo 30 ausgeschildert.

Worum es geht, ist der Vorrang für die Sicherheit, den sich eigentlich fast alle Parteien auf die Fahnen geschrieben haben („Vision Zero“ = Null Verkehrstote). Wenn Tempo 30 der Normalfall wird, ist Tempo 50 natürlich möglich, aber nur, wenn nachgewiesen ist, dass dadurch Sicherheit und Umwelt nicht beeinträchtigt werden. „Dass die innerorts sichere Geschwindigkeit 30 km/h der Normalfall ist und ein höheres Tempo die zu prüfende Ausnahme, ist der richtige Ansatz“, meint Iko Tönjes, Sprecher des VCD.

Berücksichtigt werden müsste dabei u.a., wie groß die Verkehrsbelastung ist, wie viele Anwohner betroffen wären, wie viel Radverkehr und querende Fußgänger auf der Straße sind, wie breit die Fahrbahnen sind. Eventuell wird Tempo 50 nur unter Auflagen wie einer Reduzierung von Parkplätzen an kritischen Stellen möglich sein. Auf breiten Straßen mit eigenen Radwegen und ausreichend Abstand zur Wohnbebauung werden auch Geschwindigkeiten über 50 km/h möglich bleiben.

Heute gilt dagegen, dass Tempo 50 außerhalb von Wohngebieten oder sensiblen Einrichtungen wie Schulen vorgeschrieben ist, solange nicht auffällig viele schwere Unfälle passiert sind oder der Lärm unerträglich ist, um eine Ausnahme von der Regel zu begründen. Die Beurteilung der Situation vor Ort durch die Kommune spielt kaum eine Rolle. Das ist nicht das richtige Vorgehen für eine vorsorgende Verkehrspolitik und für lebenswerte Städte. In der Anhörung wurde aus der kommunalen Praxis eindrücklich geschildert, wie groß die Hürden sind, wenn eine Stadt mit guten Gründen auf bestimmten Straßen Tempo 30 einrichten will. Wo es z.B. in Stadtteilzentren vielfältigen Verkehr gibt, aber kein Platz für getrennte Radwege ist, kann der Radverkehr nur mit Tempo 30 sicher geführt werden.

Am Ende ist der Bund für die notwendige Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung zuständig. Im Koalitionsvertrag der Ampel steht: „Ein generelles Tempolimit wird es nicht geben.“ Damit ist aber nicht gesagt, dass vorhandene Limits nicht verändert werden können. Die Grünen haben sich beim Tempolimit auf Autobahnen (noch) nicht durchsetzen können - obwohl wir auf die dadurch auch möglichen 2 Millionen Tonnen CO2-Einsparung pro Jahr ab sofort und fast ohne Kosten kaum verzichten können. Es wäre aus Sicht des VCD angemessen, wenn SPD und FDP jetzt wenigstens innerorts und auf Landstraßen sicherere Geschwindigkeiten akzeptieren würden.

Anhang: Stellungnahme des VCD NRW zur Anhörung im Landtag

Link zur Sitzung des Verkehrsausschusses (inkl. Protokoll der Anhörung)

 

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