Auf den Seiten des Deutschen Bundestages befindet sich eine e-Petition zum Schutz von Radfahrern auf Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften. Mit der Petition wird gefordert, dass außerhalb geschlossener Ortschaften auf Straßen, zu denen es keinen eigenen separaten, d. h. baulich abgetrennten Fuß- und Radweg gibt, immer eine Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h gilt. Besteht auch kein von Radfahrern befahrbarer und von Fußgängern nutzbarer
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