Nordrhein-Westfalen

NRW, Radverkehr, Verkehrspolitik, Verkehrssicherheit, Klimaschutz
Dortmund - Unna

Konzept zur Weiterentwicklung des Regionalen Radverkehrsnetzes im RVR

Eingabe für eine Verbindung zwischen der Dortmunder City und Lünen durch Do-Eving

Eingabe an die Bezirksvertretungen Eving, Innenstadt-Nord, Scharnhorst und an den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden 
Bezug: (Drucksache Nr.: 11722-18) 

Empfehlung: D..... empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund zu beschließen: 

1. Die Querung der B 236 in Kirchderne soll über die von der BV Scharnhorst seit 2009 geforderte Brücke statt durch die Unterführung auf der Derner Straße erfolgen. (siehe Anlagen 1 u 2)

2. Es soll dem RVR zusätzlich eine Verbindung von Dortmund-Mitte nach Lünen über Nordmarkt – Burgholzstraße - Osterfeldstraße – Preußische Straße – neuer Weg am Kirchderner Graben – Grüggelsort – neue Brücke (s.o.) - Leezenpatt vorgeschlagen werden. 
(siehe Anlage 3)

3. Falls der RVR auf einer Rangfolge der beiden Strecken besteht, soll die Strecke über Eving favorisiert werden.

Sachdarstellung:

Zu 1) An der geplanten Unterführung unter der B 236 an der Derner Straße kann der vom RVR  vorgesehene Standard einer Radhauptverbindung von ca. 3 m - plus eines Sicherheitsstreifens und zwei Gehwegen - zwischen Dortmund und Lünen (und weiter nach Selm bzw. Werne und Hamm) nicht umgesetzt werden. Wegen der Gefahren, die allein durch diesen Engpass entstehen würden, und die durch das abschüssige Gelände des Weges von Norden her verstärkt werden, halten wir diese Routenführung für nicht akzeptabel. (siehe Anlage 1)

Die Brücke wurde bereits von der BV Scharnhorst seit 2009 gefordert, um eine Verbindung zwischen Derne und Kirchderne bzw. Eving weiterhin zu ermöglichen, da die B 236 eine alte Wegverbindung zerteilt hat. (siehe Anlage 2)

Der Brückenschlag kann ohne Rampen - über die B236 in Tieflage - erfolgen, was dem Radverkehr besonders entgegen kommt und die Kosten relativ niedrig hält. Für den Lückenschluss einer überregionalen Radverbindung über eine mehrspurige Bundesstraße sollte es möglich sein, auch die notwendigen Fördergelder zu requirieren. 

Zu 2) Die vorgeschlagene Route wird zwar bereits von der City bis Eving als innerstädtische Radroute geplant. Mit der Planung des RVR-Radverkehrsnetzes bietet sich nun aber die Chance, diese Strecke auch als eine Hauptroute zu erweitern und zu qualifizieren, um insbesondere Pendler vom Auto aufs Fahrrad umzuorientieren. 

Die Verbindung über den Nordmarkt, durch Eving nach Lünen hat das Potential einer wichtigen überregionalen Magistrale für den Radverkehr, die schrittweise als Vorrangstrecke - mit Fahrradstraßen - Priorität bei der Verkehrsplanung haben sollte. An dieser Route wohnen und arbeiten viele Menschen oder gehen zur Schule, die Strecke ist größtenteils leicht belebt und beleuchtet und vermittelt daher Sicherheit, und die Pflege ist gewährleistet. Es ist insgesamt eine schöne und direkte Strecke für fast alle Leichtfahrzeuge, die – entsprechend ertüchtigt – auch schnell und komfortabel zu befahren sein wird.

Da Dortmund im RVR die größte Fläche im RVR hat und das Netz der Vorlage daher die größten Lücken aufweist, ist diese zusätzliche Route als Sonderreglung im Sinn des Gesamtkonzeptes des RVR sehr zu empfehlen.

Wichtiger Bestandteil ist die Brücke über die B236 in Kirchderne (s.o.), die auch als wichtige innerstädtische Verbindung zwischen den Stadtbezirken Scharnhorst und Eving eine größere Chance auf Realisierung bekäme.

Die Route kann außerdem gut von Eving über Brechten nach Lünen-Brambauer (und weiter) verlängert werden (siehe Anlage 3). 

Nicht zuletzt kann mit einem entsprechenden Ratsbeschluss bereits ab dann die Querung dieser Strecke mit der Nordspange entsprechend vorbereitet werden. 

Zu 3) Beide Routen sind notwendig! Im Vergleich mit der vom RVR vorgeschlagenen Route entlang der ehem. Westfalenhütte hat die von uns vorgeschlagene Route nach unserer Einschätzung erheblich mehr Vorteile, weil viel mehr Menschen diese Strecke im Alltag nutzen würden als bei der anderen, wo wir eher mehr Erholungsverkehr (Sport-Radfahrer) erwarten. 

Argumente der Verwaltung für die Strecke der Vorlage halten wir für nicht schlüssig.

  • Beide Strecken sind gleich lang; die Strecke der Vorlage ist sogar eher etwas länger!
  • Die Fahrbahnbreite hat nur auf wenigen Metern die Qualität des „Gartenstadtradwegs“. 
  • Rüschebrinkstr. und Im Karrenberg werden keinen optimalen Standard haben.
  • Vom Borsigplatz bis zum Wall wird der angestrebte Standard schwierig umzusetzen sein.
  • Der Weg entlang der Brackeler Str. wird zwar voraussichtlich schnell zu befahren sein, aber ungemütlich wegen des Lärms und der Abgase, ohne Beleuchtung, im Dunkeln ein Angstraum. Die Pflege ist nicht gesichert.
  • Das geplante Stück über die Derner Straße durch die tunnelartige Unterführung unter der B 236 und der nicht eingeplante Brückenschlag über die B 236 machen die Strecke unattraktiv und gefährlich. (s.o.)
  • Die Strecke ist insgesamt hässlich.
  • Die Aussage, die Kosten müsse die Stadt für beide Strecken (in gleicher Weise) übernehmen, halten wir für irreführend. Richtig ist, dass die Stadt einen Eigenanteil zu leisten hat. Der kann bei der westlichen Strecke tatsächlich höher sein, weil man sich bisher zu wenig um eine Förderung gekümmert hat.
  • Das Stück über den Weg am Kirchderner Graben und dem Brückenschlag wurde noch gar nicht geprüft, obwohl das Heisenberg-Gymnasium seit Jahren sichere Schulwege per Rad fordert.

<link https: www.metropoleruhr.de regionalverband-ruhr informelle-planung verkehr-und-mobilitaet regionales-radwegenetz.html external-link-new-window external link in new> >> Zum Regionalen Radverkehrsnetz des RVR

BV Scharnhorst zur Brücke über die B236

Anlage 1

 

Anlage 2 

 

1. Niederschrift (öffentlich) über die 27. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst am 05.12.2017

zu TOP 6.5
Fußgängerbrücke über die B 236 n in Do-Kirchderne
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 15204-09-E1)

Die Bezirksvertretung Scharnhorst bittet einstimmig die Verwaltung, nunmehr dringlich den erforderlichen Behördenentwurf zum Abschluss einer Kreuzungsvereinbarung mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW abzuschließen, um die von der BV Scharnhorst am 16.06.2009 beschlossene obige Maßnahme zum Bau einer Fußgängerbrücke über die B236n in Dortmund-Kirchderne, zwischen Grüggelsort und Piepenbrink, mit erhöhter Dringlichkeit bearbeiten und realisieren zu können.

Der Beschluss zum Bau der Fußgängerbrücke wurde am 16.06.2009 von der BV Scharnhorst gefasst. Seither ist man lt. Auskunft der Tiefbauverwaltung bemüht, die Maßnahme sowohl dem Fördergeber als zuschussfähig nahezubringen als auch nach Vorliegen aller Voraussetzungen in den Haushalt einzustellen. Eine grundsätzliche Abstimmung mit dem Kreuzungspartner Straßenbau NRW hat bereits stattgefunden und liegt in schriftlicher Form vor.

Der hier geforderte Behördenentwurf zum Abschluss der Kreuzungsvereinbarung ist der nächste dringend erforderliche Schritt, um die nunmehr seit bereits acht Jahren beschlossene Maßnahme endlich weiter- und einer Realisierung näher zu bringen.

Anlage 3 

BV Scharnhorst zur Brücke über die B236 Niederschrift

1. Niederschrift (öffentlich) über die 27. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst am 05.12.2017

zu TOP 6.5
Fußgängerbrücke über die B 236 n in Do-Kirchderne
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 15204-09-E1)

Die Bezirksvertretung Scharnhorst bittet einstimmig die Verwaltung, nunmehr dringlich den erforderlichen Behördenentwurf zum Abschluss einer Kreuzungsvereinbarung mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW abzuschließen, um die von der BV Scharnhorst am 16.06.2009 beschlossene obige Maßnahme zum Bau einer Fußgängerbrücke über die B236n in Dortmund-Kirchderne, zwischen Grüggelsort und Piepenbrink, mit erhöhter Dringlichkeit bearbeiten und realisieren zu können.

Der Beschluss zum Bau der Fußgängerbrücke wurde am 16.06.2009 von der BV Scharnhorst gefasst. Seither ist man lt. Auskunft der Tiefbauverwaltung bemüht, die Maßnahme sowohl dem Fördergeber als zuschussfähig nahezubringen als auch nach Vorliegen aller Voraussetzungen in den Haushalt einzustellen. Eine grundsätzliche Abstimmung mit dem Kreuzungspartner Straßenbau NRW hat bereits stattgefunden und liegt in schriftlicher Form vor.

Der hier geforderte Behördenentwurf zum Abschluss der Kreuzungsvereinbarung ist der nächste dringend erforderliche Schritt, um die nunmehr seit bereits acht Jahren beschlossene Maßnahme endlich weiter- und einer Realisierung näher zu bringen.

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