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Landesverband NRW
Am 22. Februar wird das Bundesverwaltungsgericht ein Urteil darüber fällen, ob Diesel-Fahrverbote in Kommunen nach geltendem Recht zulässig sind oder nicht. Wie der VCD das anstehende Urteil einschätzt, was auf Kommunen und Diesel-Fahrer zukommt und was die Bundesregierung für saubere Luft in den Städten tun muss – egal wie das Urteil ausfällt – erfahren Sie hier.
Geht es bei der aktuellen Gerichtsentscheidung um die grundsätzliche Entscheidung über Fahrverbote?
Nein, Fahrverbote und Umweltzonen gibt es schon seit vielen Jahren. Jetzt wird nur geurteilt, ob die vorhandenen Verkehrszeichen ausreichen, um speziell für alle Dieselfahrzeuge ein Fahrverbot anzuordnen. Und das ist nur deshalb nötig, weil sich die Bundesregierung weigert, die Blaue Plakette einzuführen.
Ist die Gerichtsentscheidung wichtig?
Überraschung: Eigentlich nicht. Denn sagt das Gericht nein zu allgemeinen Fahrverboten, wird die Bundesregierung die rechtlich unstrittige blaue Plakette einführen müssen, um trotzdem eine wirksame Luftentlastung zu erreichen. Sagt das Gericht ja, werden umgehend Besitzer sauberer Diesel dagegen (zu Recht) rechtlich vorgehen, und die Regierung wird die blaue Plakette für unkritische Fahrzeuge ebenso einführen müssen. Außerdem ist ein Verbot ohne Plaketten gar nicht kontrollierbar. Es ist also nicht nachvollziehbar, warum die Politik weiter abwartet.
Sind Fahrverbote wichtiger als andere Maßnahmen?
Ja und nein. Ohne Fahrverbote werden die gesetzlichen Luftgrenzwerte nicht schnell genug eingehalten werden können, aber Fahrverbote ohne ausreichende Alternativen für die Betroffenen werden nicht funktionieren. Und um Dieselfahrer aus dem unverschuldeten Dilemma zu befreien und sie nicht auf dem Wertverlust ihrer Fahrzeuge sitzen zu lassen, haben wirksame Nachrüstungen auf Kosten der Verursacher, also der Autohersteller, immer noch eine hohe Bedeutung.
Ist die Zeit knapp?
Ja! Bund & Länder und die Autoindustrie hatten in den letzten Jahren genug Zeit, etwas zu tun. Sie haben aber nicht gehandelt, selbst nach den ersten Gerichtsurteilen und einem Mahnbrief der EU nicht. Jetzt hat die Politik zu verantworten, wenn es hektisch zugeht. Einerseits muss auf Menschen und Betriebe, die wirklich auf ihre Fahrzeuge angewiesen sind, Rücksicht genommen werden, andererseits hat niemand das Recht, mit Fahrzeugen in die Innenstädte zu fahren, die die gesetzlichen Werte nicht einhalten. Wirksam nachrüsten oder Alternativen finden ist möglich, man muss dafür nicht auf Verbote warten.
Die Universität Jena berichtet in einer neuen Studie, das ein rascher Anstieg der Stickoxid-Konzentration in der Luft das Herzinfarktrisiko erhöht - Mitautor Matthias Schwab in einem <link http: www.spiegel.de gesundheit diagnose stickoxide-rascher-anstieg-scheint-herzinfarkt-risiko-zu-erhoehen-a-1194249.html external-link-new-window external link in new>Spiegel-Artikel: "Das akute Herzinfarkt-Risiko in unserer Studie verdoppelte sich in etwa, wenn die Stickoxid-Konzentration innerhalb eines Tages um 20 Mikrogramm pro Kubikmeter anstieg.“ „Dabei habe sich das Team mit Jena schon einen vergleichsweise sauberen Studien-Ort mit nur 100.000 Einwohnern ausgesucht.“
Hat die Bundesregierung gute Argumente gegenüber der EU?
Nein. Die Rahmenbedingungen, die Spritschlucker und unsaubere Fahrzeuge fördern, werden nicht angetastet: Steuerermäßigung für Diesel, Dienstwagenregelungen, Pendlerpauschale, billige und kostenlose Parkplätze,.. Fahrbeschränkungen und Nachrüstverpflichtungen der Autohersteller soll es nicht geben, eine echte Förderung von Alternativen ist nicht in Sicht, denn weder ein sicheres Radwegenetz noch mehr Kapazitäten und mehr Zuverlässigkeit bei Bahn und Bus stehen wirklich auf der Agenda. Das „Sofort“programm der Bundesregierung „für saubere Luft“ beschäftigt sich mit Randthemen wie Digitalisierung, Elektrifizierung und der Nachrüstung von Dieselbussen, andere Vorschläge wie der kostenlose ÖPNV bleiben vage und lösen keine Probleme.
Die Regierung steht also mit leeren Händen da.
Mehr Informationen über das Urteil, seine Folgen, unsere Forderungen an die Bundesregierung und Empfehlungen für Autofahrer finden Sie in unseren
<link https: www.vcd.org fileadmin user_upload redaktion themen auto_umwelt blaue_plakette faq_dieselfahrverbote_2018.pdf external-link-new-window external link in new>„FAQ für Diesel-Fahrverbote“.