Luftreinhaltung,
Pressemitteilung
Köln
Für vier besonders stark belastete Straßen müssen in den Plan Diesel-Fahrverbote aufgenommen werden.
Köln, den 13. September 2019. Nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster ist der Kölner Luftreinhalteplan unzureichend. Für vier besonders stark belastete Straßen müssen in den Plan Diesel-Fahrverbote aufgenommen werden. Damit soll für eine zügigere Einhaltung des Grenzwerts für Stickstoffdioxid gesorgt werden.
Stellungnahme des VCD-Regionalverbands Köln:
Ein solches Urteil war zu erwarten. Trotz der Grenzwertüberschreitung seit mehr als 10 Jahren wurde in der Kölner Region nur sehr wenig für eine bessere Luft getan.
Auch ist beschämend, dass ein Gericht für die Gesundheit der BürgerInnen Sorge tragen muss und nicht die Bezirksregierung.
Es wurden in den letzten Monaten seitens der Stadtverwaltung zwar einige Maßnahmen angestoßen, darunter eine Pförtnerampel auf der Aachener Straße, allerdings waren diese Maßnahmen dem Gericht offensichtlich zu wenig und deren Wirkung zu langsam.
Aus Sicht des VCD heißt es jetzt, sehr zügig und vor allem in größerem Umfang weitere Maßnahmen umzusetzen. Wir fordern hierzu unter anderem:
Wenn alle diese Maßnahmen zügig angegangen und umgesetzt werden, kann die Atemluft in Köln die Grenzwerte mit Sicherheit wieder einhalten.
Ansprechpartner:
Hans-Georg Kleinmann
Mobil 163 - 62 74 722
Mail: nc-kleinmha@netcologne.de