Nordrhein-Westfalen

Auto & Straße, Luftreinhaltung
Landesverband NRW

Anmerkungen des VCD Landesverband NRW zum Entwurf des Luftreinhalteplans Düsseldorf

Der VCD hält den vorliegenden Entwurf des Luftreinhalteplans Düsseldorf (vom 21.08.2018) für nicht ausreichend, um die Luft wirksam und gesetzeskonform zu verbessern. Darauf haben wir bereits in der begleitenden Projektgruppe hingewiesen, geändert hat das kaum etwas.

Allgemeines / Zusammenfassung

Der Verkehrsclub Deutschland (VCD) hält den vorliegenden Entwurf nicht für ausreichend, um die Luft wirksam und gesetzeskonform zu verbessern. Darauf haben wir bereits in der begleitenden Projektgruppe hingewiesen, geändert hat das kaum etwas. Im Übrigen hätte die Erstellung des Planes spätestens nach der Klageerhebung zu Düsseldorf in 2015 beginnen und der Plan bereits Ende 2016 in Kraft treten können und sollen. Die völlig unnötige Verzögerung zeigt, dass der politischen Führung der Behörden das geltende Recht im Bereich Umwelt anscheinend nicht sehr wichtig ist, und führt jetzt zu Hektik. Die Sichtweise des Städtetags, dass die Luftreinhaltung als Chance genutzt werden sollte, um eine umfassende Verkehrswende einzuleiten, wird in Düsseldorf offensichtlich nicht so gesehen. Die konkreten Maßnahmen wurden dabei weitgehend von städtischen Institutionen und nicht von der Bezirksregierung aufgestellt. Etwa 20 der Maßnahmen sind ausreichend bestimmt und wirksam um relevant zu sein, die Mehrzahl besteht aus Kleinstmaßnahmen, unkonkrete Absichtserklärungen u.ä.

Ohne konkrete nachvollziehbare Aussagen über eine merkliche NO2-Entlastung bis ca. 2020 werden weder die Gerichte und die EU noch die Bürgerinnen und Bürger zufrieden sein, die Überschreitung der Grenzwerte gibt es immerhin seit vielen Jahren.

Die grundsätzliche Position zur Luftreinhalteplanung hat der VCD NRW in kompakter Form in seiner „Düsseldorfer Erklärung“ dargestellt, s. Anhang.

Die wesentlichen Defizite der Maßnahmenvorschläge des vorliegenden Planentwurfs sind:

Es gibt in dieser Liste keine Gewichtung oder konkrete (nicht unbedingt quantitative) Wirkungsbeurteilung einzelner Maßnahmen, die den großen Maßnahmen-Katalog strukturieren würde.
Vorschläge wie die Anschaffung einzelner E-Fahrzeuge oder die Organisation einer Info-Veranstaltung gehören wegen der vernachlässigbaren Wirkung u.E. nicht in den Grund-Katalog. Sie stehen hier gleichberechtigt neben „großen“ Maßnahmen wie Fahrbeschränkungen oder ÖPNV-Ausbau. Damit wird zwar vielfältige Aktivität vorgetäuscht, aber kein klares Konzept präsentiert. Welche der Maßnahmen sind besonders wichtig und unverzichtbar?

Viele Vorschläge sind in Bezug auf die eigentlichen Inhalte, Volumen, Termine und Finanzierung so nebulös und unkonkret, dass damit wenig anzufangen ist, z.B. ÖPNV-Maßnahmen ohne Fahrgastwirkung oder Maßnahmen zum Mobilitäts-Management ohne Zielwerte. Das „Handlungskonzept E-Mobilität“ und die „Mobilitäts-Partnerschaft“, auf die u.a. verwiesen wird, sind nur Absichtserklärungen mit einem Sammelsurium „möglicher“ Maßnahmen. Wirkungsanalysen und späteres Maßnahmencontrolling sind so kaum möglich.

Die Analysen zeigen recht eindeutig, dass die Maßnahmen nicht ausreichen, die Grenzwerte jetzt so schnell wie möglich einzuhalten, wie es die Gerichte einfordern, nachdem Maßnahmen jahrelang verschleppt wurden. Demzufolge werden Fahrbeschränkungen und deren Bedingungen und Ausgestaltung im Plan-Entwurf ausführlich beschrieben. Anschließend folgt unvermittelt ein Abschnitt, der Fahrbeschränkungen global als unverhältnismäßig beurteilt, obwohl das Bundes-Verwaltungs-Gericht diese Argumentation bereits verworfen hat. Es ist offensichtlich, dass dieser Abschnitt nachträglich auf politischen Druck eingefügt wurde.

Wir meinen, lokale Instrumente reichen grundsätzlich nicht aus, um die Zielwerte zu erreichen. Land und Bund müssen verschiedene Rahmensetzungen verbessern, etwa im Steuerrecht, Finanzrecht, Straßenverkehrsrecht, ÖPNV-Recht. Bei den Verkehrsbeschränkungen wird dies ja auch angesprochen.
Die Bezirksregierung ist Teil der Landesregierung und in der Projektgruppe saßen auch Landesbehörden am Tisch, die Landesregierung kann über den Bundesrat aktiv werden und ist z.T. selber Gesetzgeber, am Ende ist der Bund der EU rechenschaftspflichtig. Der Kommentar „Nicht im Zuständigkeitsbereich der Bezirksregierung Düsseldorf“ oder „keine rechtliche Grundlage“ bei entsprechenden Vorschlägen des VCD ist deshalb zwar formal richtig, inhaltlich für uns aber nicht nachvollziehbar und nicht akzeptabel. Die Bezirksregierung sehen wir in der Pflicht, alle notwendigen Maßnahmen im LRP aufzuführen, also auch entsprechende Anforderungen an die höheren politischen Ebenen zu formulieren und diese an ihre Aufgaben zu erinnern.

Weitere Zieldimensionen wie Klimaschutz und Lärmschutz sollten immer mitgedacht werden, um zu einer integrierten Planung mit Synergie-Effekten zu kommen. Ansonsten muss bei Klimapolitik oder Feinst-Staub-Problem wieder von vorne angefangen werden. Technische Maßnahmen, die nur ein Teilproblem lösen, sind in dieser Sichtweise nicht zentral. Außerdem setzen auch Fahrbeschränkungen die Existenz von ausreichenden Verkehrsalternativen voraus. Insofern sind Maßnahmen einer schnell wirksamen Verkehrswende zur Förderung des Umweltverbunds von vorrangiger Bedeutung.

Aus Sicht des VCD ist deshalb folgendes grundsätzlich notwendig:

  • Eine Bereinigung der Maßnahmen: Herausnehmen von Kleinmaßnahmen aus dem eigentlichen Plan, Zusammenfassen der Maßnahmen zu Aktions-Bündeln, Verschieben von erst nach etwa 2022 wirkenden Maßnahmen in einen nachrichtlichen Anhang;
  • Überprüfen und Konkretisieren von Volumen und Terminen und notwendigen Ressourcen der Maßnahmen, d.h. u.a. ein Zeit- und Finanzierungsplan (für die öffentl. Maßnahmen);
  • Eine grobe Wirkungs-Einschätzung der Maßnahmen(bündel), z.B. die Zusammenstellung der TOP20 mit größter Wirkung und oder die Angabe von Zielmarken für Teilbereiche, die zu erreichen sind und mit Hilfe eines Maßnahmencontrollings angesteuert werden sollen,
  • Erweiterung der beschränkenden wie auch der verkehrlichen Maßnahmen, bis eine ausreichende Wirkung bis 2021 plausibel angenommen werden kann,
  • Ergänzend ist eine Liste der durch Bund und Land zu leistenden Verbesserungen des rechtlichen und finanziellen Rahmens essenziell, um überhaupt ausreichende Wirkungen erzielen zu können, und dies ist dann an geeigneter Stelle energisch politisch zu vertreten.

Zu den im Entwurf dargestellten Prognosen:

In den Prognosen wird eine Stagnation des Verkehrsaufkommens vorausgesetzt, zumindest im Pkw-Bereich. In den bekannten Verkehrs-Prognosen (z.B. Prognos 2011) und städtischen Aussagen wird aber wohl von einer merklichen weiteren Steigerung des Verkehrs ausgegangen, wie dies das erwartete Wachstum von Bevölkerung und Wirtschaftsaktivitäten ebenso wie die kontinuierlich steigende Zahl von Parkplätzen nahelegen. Jedenfalls wäre der zugrunde gelegte Stillstand der Verkehrsentwicklung zu begründen, z.B. mit verkehrssteuernden Maßnahmen oder stärkerem Mobilitätsmanagement.

Ob die in den Prognosen vorausgesetzten Minderungspotenziale durch technische Maßnahmen und Flottenerneuerung realistisch sind, ist mit einem Fragezeichen zu versehen. Wir sehen uns allerdings nicht in der Lage, dazu eine quantitative Beurteilung abzugeben. Der Streit um Nachrüstungen und Tauschangebote für Diesel-Pkw und deren Finanzierung ist konkret immer noch nicht beendet.

Welche konkreten „Pull-Maßnahmen“ zur Änderung der Verkehrsstruktur (und des Modal Split) im Modell definiert wurden, so dass nur eine relativ bescheidene Wirkung herauskommt, ist uns nicht bekannt. Die als Referenz herangezogenen Städte gehen eher von moderaten Maßnahmen aus. Wir gehen davon aus, dass bei konsequenter eingesetzten Instrumenten (z.B. Parkraum-Management als eins der stärksten Instrumente außerhalb von Fahrbeschränkungen, ÖPNV-Offensive, Umverteilung des Straßenraums etc.) mehr drin ist.

Die Frage, was die untersuchten Sperrungsvarianten an notwendigen Alternativ-Kapazitäten im ÖPNV benötigen würden, wird nicht geklärt. Das ist aber für Realisierbarkeit und Akzeptanz sehr wichtig.

Anmerkungen zu einzelnen Maßnahmen: <link file:6893 download file>Siehe Pdf

<link file:6640 download file>Die Düsseldorfer Erklärung des VCD vom September 2018

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