Nordrhein-Westfalen

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Tourismus

Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz NRW – der VCD sieht „viel Luft nach oben“

VCD: Das Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz NRW ist ein wichtiger Schritt, aber die gesetzten Ziele brauchen einen konkreten Zeithorizont und ausreichend Ressourcen.

  • VCD: Das Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz NRW ist ein wichtiger Schritt, aber die gesetzten Ziele brauchen einen konkreten Zeithorizont.
  • Die Umnutzung von vorhandenem Straßenraum spart Geld und Zeit und reduziert Versiegelung.
  • Ausreichend Personal und Geld für Ausbau und Instandhaltung des Radnetzes sind zu sichern.

 

Der umweltorientierte Verkehrsclub VCD NRW begrüßt, dass das Verkehrsministerium NRW das Anliegen des Aktionsbündnisses „Aufbruch Fahrrad“ aufgenommen und als erstes Flächenbundesland ein Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz auf den Weg gebracht hat. Das leistet einen wichtigen Beitrag zur Aufwertung und Stärkung des nicht-motorisierten Individualverkehrs.

Der VCD NRW unterstützt nachdrücklich die angestrebte Vernetzung des Radverkehrs mit anderen sauberen Verkehrsmitteln, insbesondere auch mit dem ÖPNV. Positiv sieht er auch die Betonung der Barrierefreiheit, vor allem im Fußgängerbereich, und den Ausbau der Infrastruktur (Abstellanlagen, Mobilstationen, Radschnellwege).

„Das grundsätzlich richtige Ziel, den Verkehrsanteil des Fahrrads auf 25% zu erhöhen, braucht einen konkreten Zeithorizont“, sagt Albrecht Buscher vom VCD-Landesvorstand NRW. „Aufbruch Fahrrad“ hatte hier 25 % bis 2025 gefordert, hier müsse der Gesetzesentwurf dringend nachgebessert werden und ein klares Zeitziel benennen, idealerweise eben genau 2025.

Darüber hinaus vermisst der VCD – ganz im Sinne der Nachhaltigkeitsstrategie NRW – den Anspruch auf eine möglichst umweltverträgliche Gestaltung des Verkehrs insgesamt. Nennenswerter Umstieg vom Auto auf das Fahrrad kann nicht allein dadurch erreicht werden, dass den Autofahrern die Alternativen schmackhaft gemacht werden. Ein ganz wesentlicher Baustein ist die Umverteilung des vorhandenen Verkehrsraums, z.B. weniger Pkw-Stellplätze im Straßenraum, dafür mehr Platz für Fußgänger und Radfahrer. Umnutzung vor Neubau spart zudem Zeit, planerische und materielle Kosten und reduziert nicht zuletzt das Problem der zusätzlichen Flächenversiegelung, die im Hinblick auf Nachhaltigkeit und Klimaschutz ebenfalls vermieden werden muss.

Denkbar und wünschenswert zur Beschleunigung fahrradfreundlicher Maßnahmen ist zudem die Einrichtung einer Planungsdatenbank, in der sich (kommunale) Planer an schon gut realisierten Beispielen orientieren können.

Nicht zuletzt muss aus Sicht des VCD NRW ein deutlich stärkerer Schwerpunkt auf das Thema „Unterhalt und Instandsetzung“ gelegt werden. Der schönste neue Radweg nützt nichts, wenn er nicht gepflegt wird. Die Instandhaltungsmittel sind deshalb nachhaltig zu erhöhen, insbesondere beim landeseigenen Straßenbaulastträger Straßen.NRW.

Der Landesbetrieb muss finanziell, personell und organisatorisch auf die neue Aufgabe „Radverkehr“ hin ausgerichtet werden. Auch dies muss im neuen Gesetz verbindlich geregelt werden.

Hinweis: 1. Lesung in der Sitzung des Landtags NRW am 18.6.21

 (siehe https://www.landtag.nrw.de/home/parlament-wahlen/tagesordnungen/WP17/100/PT17-133.html )

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