Nordrhein-Westfalen

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Landesverband NRW

Mobilitätsgarantie für Bus und Bahn erweitert - aber wichtige Punkte fehlen immer noch

Seit 1. Juli können Bus und Bahn-Kunden in NRW bei Verspätungen oder Ausfällen die erweiterte Mobilitätsgarantie nutzen und sich Kosten für Taxi oder IC/ICE und nun auch für Sharing-Angebote erstatten lassen. Für viele Fälle greift die Garantie aber weiterhin nicht.

 

Landesweit gilt: Vor 20 Uhr können jetzt bei bis zu 30 Euro für die Nutzung eines Taxis erstattet werden, ab 20 Uhr bis 60 Euro, für IC/ICE gibt es keine Obergrenze..Möglich ist nun auch die Nutzung von Sharing-Angeboten.

Aus Sicht des VCD NRW eine Verbesserung, die zentralen Hemmnisse der Mobilitätsgarantie bleiben damit aber unverändert:

- Die Voraussetzung ist eine Verspätung an der Abfahrtshaltestelle von mindestens 20 Minuten. Der Fall, dass etwa der Zug 15 Minuten verspätet ankommt und man deshalb seinen nur alle 30 Minuten oder gar nur stündlich verkehrenden Anschlussbus verpasst, ist weiterhin nicht abgedeckt.

- Man muss die Kosten vorstrecken und bekommt sie im Bestfall im Nachhinein auf Antrag erstattet.

Der VCD NRW meint:

- Der Anspruch sollte sich auf die gesamte Reisekette beziehen.

- Wo immer möglich, sollten die Fahrgäste nicht die Kosten vorstrecken müssen (z.B. indem Gutscheine ausgegeben werden oder Taxiunternehmen direkt mit den Verkehrsunternehmen abrechnen.)

- Wenn Nahverkehrszüge verspätet sind oder ausfallen und Fernverkehrszüge fahren, sollten diese frei gegeben werden.

Mehr Infos finden Sie hier.

 

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