Aachen-Düren,
Bahn & Bus,
Pressemitteilung
Aachen-Düren
Zusammen mit uni.urban.mobil stellt der VCD Aachen einen so genannten "Bürgerantrag". Darin geht es um mittelfristige Maßnahmen zur Verbesserung des Busverkehrs. Damit der ASEAG ausreichend Zeit zur Vorbereitung bleibt, sollen diese ab dem Fahrplanwechsel 2023 gelten.
Eine Verkehrswende in Aachen muss alle Bausteine des Verkehrs umfassen. Neben Rad- und Fußverkehr muss auch der ÖPNV gestärkt werden. Nun gibt es zwar einen Ratsbeschluss zur Ausweitung des Busverkehrangebots um 30% bis 2025, allerdings fehlen konkrete Konzepte dafür. Als Grundlage gibt es das “Busnetzgutachten 2015+”, allerdings wurde dies nie vollständig umgesetzt und ist mittlerweile auch schon teilweise wieder überholt.
Zusammen mit u.u.m hat der VCD eine Reihe von Maßnahmen vorgelegt, die in den nächsten 2 Jahren realisitsch umsetzbar sind. Eine zentraler Punkt dabei ist, dass die ASEAG in Aachen einen Citytakt eingeführt hat, dass dieser aber wenig bekannt ist und auch nicht konsequent durchgehalten wird. Zudem “holpert” der Takt beim Übergang in die Nachbarkommunen, wo ein 7,5-Minuten-Takt auf einen 10- oder 20-Minuten-Takt stößt. So hat der Citytakt in der gegenwärtigen Form nicht wirklich den gewünschten Effekt – nämlich dass entlang der Hauptachsen die Busse so häufig fahren, dass man sich ohne Blick auf den Fahrplan einfach an die Haltestelle begeben kann.
VCD und u.u.m fordern daher, den Citytakt entsprechend dem Busnetzgutachten 2015+ zu vollenden, die Hauptachsen zu stärken und den Takt in die Außenbezirke und in die Nachbarstädte zu verlängern. Gleichzeitig sollen die Ringlinien verdichtet werden.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Verknüpfung mit dem Schienenverkehr, der auch innerhalb von Aachen einen wesentlich größeren Beitrag leisten könnte, wenn er enger mit dem Busverkehr integriert wäre. Daher sollen an den insgesamt 5 Schienenhaltepunkten innerhalb der Stadt (West, Schanz, HbF, Rothe Erde und Eilendorf) bessere Umsteigebeziehungen geschaffen werden.
Wir haben für den Antrag die Form eines Bürgerantrags nach § 25 Gemeindeordnung NRW gewählt. Den kompletten Wortlaut des Antrags finden Sie hier im PDF.