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Verkehrspolitik
Minden-Lübbecke Herford (copy 1)
BUND, ADFC, VCD und Stadt Minden machen am Samstag 28.05. + Sonntag 29.05.2016 eine Flugblatt-Aktion zum Thema „Radwege ohne Benutzungspflicht“ und dazu ergänzend Infostände bei der Veranstaltung „Alternative Mobilitäten“ in der Obermarktstr, Minden.
Flugblatt-Aktion
Mit Flugblättern, am liebsten an befahrenen Kreuzungen in Minden verteilt, während Fußgänger, Radfahrer und Kfz sowieso halten, wollen wir als Aufhänger hinweisen auf und informieren über
Download:
<link file:1255 download file>Flugblatt mit der Karte der von Benutzungspflicht befreiten Radwege in Minden in Druckqualität (6 MB)
Info-Stände
An dem Wochenende ist in Minden verkaufsoffener Sonntag.
Auf Markt und Scharn findet eine jährliche Autoschau statt.
Und vor allem: Die ISG-Obermarktstr veranstaltet „Alternative Mobilitäten“. Dort sind „wir“ beteiligt mit vier Info-Ständen zu den o.g. Themen. Außer passendem Material der o.g. Verbände wollen wir vor allem das extra zusammengestellte Flugblatt auslegen und verteilen.
Standort:
Obermarktstr. vor Haus Nr 10, nahe Einmündung Opferstr.
Zeiten:
- Samstag 10 - 17 Uhr
- Sonntag 12 - 18 Uhr
Fahrrad-Codierung
Der ADFC bietet das Codierung von Fahrrad an. Kostenfrei, denn die Stadt Minden als Fahrradfreundliche Stadt spendiert jedem Bürger die Kosten. Standort vor den Häusern Mindener Tageblatt und Weserspucker.
Bitte bringen Sie mit
Beteiligung
Wir suchen zu allen Zeiten z.B. stundenweise Unterstützer, Helfer und Mitmachende. Oder kommt einfach vorbei. Nehmt mit uns oder einem der anderen Verbände Kontakt auf. Oder tragt euch gleich in unsere zwei Beteiligungskalender bei Doodle ein. Die Fahrrad-Codierung, ist vom ADFC vollständig abgedeckt.
Fragen beantworten euch alle beteiligten Verbände
Wie dies Vorhaben entstand
Schon seit über einem Jahr gärt bei einigen von uns und einigen Critical Mass-Teilnehmenden, dass wir mal eine Aktion machen wollen, die nach 2013 mal wieder darauf hinweist, auf welchen Straßen in Minden es überall zwar vielleicht früher mal Radwege mit Benutzungspflicht gab (blaue, runde Schilder), die aber damals aufgehoben werden mussten, oder erst gar nicht mehr angeordnet wurden, und wo es Radfahrenden erlaubt ist zu wählen, ob sie auf dem Radweg fahren oder auf der Straße.
Das betrifft z.B. fast umfassend die Straßen der inneren Stadt, im sogenannten inneren Ringgebiet, d.h. innerhalb des Gebiets zwischen Ringstr und Weser. Das gibt es aber auch vielfach außerhalb, wenn auch nicht so flächendeckend.
Und dass es dort also nicht erlaubt und schon gar nicht angebracht ist, von Kfz deswegen angehupt oder gar bedrängt zu werden.
Und dass auf den betroffenen Straßenabschnitten, genauso wie auf normalen Straßen ohne Radwege, aber letztlich auch auf Straßen mit Radwegen, dass dort §1 der StVO gilt, und zwar für alle:
Gegenseitige Rücksichtnahme!
(23.05.2016 GK)