Köln, Fußverkehr, Pressemitteilung
Köln

Einladung zum Pressegespräch

Die VCD-Aktion „Freie Gehwege“ legt offen: Behinderndes Parken auf dem Gehweg ist auch in Köln ein Problem – Köln ist unrühmlicher bundesweiter Spitzenreiter mit 315 Meldungen.

Parkende Autos auf Gehwegen sind mehr als nur ein Ärgernis für Fußgänger, oft führen sie zu gefährlichen Situationen. Das gilt besonders für Kinder und für Menschen im Rollstuhl, mit Kinderwagen oder Rollator. Im letzten Jahr konnten Passanten Gehwege melden, die von Autos regelmäßigüber einen längeren Abschnitt zugeparkt und unzulässig verengt werden. In Köln wurden dem VCD über 315 Gehwegabschnitte gemeldet, auf denen Passanten bei ihren Alltagswegen durch parkende Autos behindert werden. Mit dieser hohen Anzahl von Meldungen ist Köln mit Abstand bundesweiter Spitzenreiter – ein eher unrühmlicher Titel.

Alle gemeldeten Stellen sind auf einer Online-Karte einsehbar – die einzelnen Meldungen enthalten Informationen zu Lage, Restgehwegbreite, Länge des Straßenabschnitts und Art der Betroffenheit – oft auch ein Foto der Situation.

Die Rechtslage ist eindeutig: Laut Straßenverkehrsordnung (§12 StVO) ist das Parken auf Gehwegen nicht zulässig. Lediglich in Ausnahmefällen erlaubt es die StVO, auf dem Gehweg zu parken. Die Verwaltungsvorschrift führt dazu aus, dass es nur erlaubt ist, wenn Personen mit Rollstuhl, Kinderwagen oder Rollator ungehindert den Gehweg auch im Gegenverkehr passieren können. Dazu wird eine Gesamtgehwegbreite von 2,50 m benötigt, wie sie auch in der Richtlinie zur Anlage von Stadtstraßen genannt wird.

Die Vorgaben, wann das Parken auf dem Gehweg zulässig ist, werden bei den eingegangenen Meldungen in kaum einem Fall eingehalten. So liegen die Gehwegbreiten in mehr als 80 Prozent der Fälle unter einem Meter, und es wird bei der Hälfte der gemeldeten Engstellen auf beiden Straßenseiten auf dem Gehweg geparkt. Dies führt nicht nur zu einer Gefährdung von Fußgängern, insbesondere mobilitätseingeschränkten Personen, sondern stellt nach unserer Auffassung einen klaren Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung dar. Der Gehweg wird dadurch unzulässig eingeschränkt, das Gehwegparken muss folglich beendet werden.

VCD und FUSS fordern die Stadtverwaltung daher im Namen der betroffenen Passanten auf, die gemeldeten Gehwegabschnitte zu überprüfen und die erforderlichen ordnungsrechtlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum und den Schutz der Fußgängerinnen und Fußgänger wiederherzustellen.

Nötig ist dies zuallererst dort, wo Gehwege besonders schmal sind und Autos beidseitig auf dem Gehweg parken.

VCD und FUSS machen sich für einen sichereren Fußverkehr stark, insbesondere für Kinder und mobilitätseingeschränkte Menschen. Denn: Gehwege sind für Menschen da, nicht für Autos.

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Ansprechperson:

Hans-Georg Kleinmann (Mitglied im VCD-Vorstand) über info@vcd-koeln.de
mobil: 0163 627 4722

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