Nordrhein-Westfalen

Minden-Lübbecke - Herford, Mobilitätsmanagement, Radverkehr
Minden-Lübbecke Herford

Bauplan Westertor contra ZOB Lübbecke OVG Münster urteilt final, VCD obsiegt.

Der Bebauungsplan Nr.1/28/172 Westertor der Stadt Lübbecke ist nichtig. Gravierende Rechtsmängel lassen auch eine Wiederaufnahme als aussichtslos erscheinen. Revision ist nicht zugelassen. Das Oberverwaltungsgericht Münster hat im Klageverfahren abschließend geurteilt. Die Zerstörung des ZOB Lübbecke ist ohne gültige Rechtsgrundlage.

 

 

Eine belebte Innenstadt Lübbecke …

  • geht mit attraktiven Fußwegen entlang innerstädtischer Blühstreifen
  • braucht ein gutes Radwegenetz mit ladennahen Radabstellplätzen
  • gibt es mit einem halbstundlichen Bustakt aus der Region in die Region
  • braucht Eisdiele und Straßencafé

Der Bebauungsplan Nr. 1/28/172 Westertor Stadt Lübbecke bedeutet

  • Parkplätze statt ZOB
  • Busbucht statt Busanschluß
  • Park-Suchverkehr statt Radverkehr
  • Stolperfallen statt barrirefreie Fußwege
  • private Rendite und Gemauschel vor Gemeinwohlorientierung

(22.04.2021 TDip)

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