Klimaschutz,
Luftreinhaltung
Landesverband NRW
Der ökologische Verkehrsclub Deutschland (VCD) ist der Deutschen Umwelthilfe sehr dankbar, dass sie durch ihre Klagen dem gesetzlichen Recht auf gesunde Luft Geltung verschafft. Schlimm, dass Regierungen und Behörden immer noch erst durch Gerichte dazu gebracht werden müssen, geltende Gesetze einzuhalten, mit nicht geringen Kosten für den Steuerzahler, jahrelangem Verzögern notwendiger Maßnahmen und erheblichem Schaden für die Glaubwürdigkeit des Staates.
Erst die Klagen haben Bewegung in das Thema gebracht, die bisher geschlossenen Vergleiche bringen jedenfalls substanzielle Schritte für einen nachhaltigeren Verkehr. Der aktuelle Vergleich für Dortmund ist mit Parkraummanagement, Radverkehrsförderung u.a.m. schon recht weit, er kann sich dabei auf neue Masterpläne der Stadt zur Mobilität der Zukunft stützen. Das Thema ÖPNV wird allerdings nur in Einzelaspekten angegangen.
Schade findet der VCD, dass Gerichte die Politik ersetzen müssen, in den Klagen der Teilaspekt der Stickoxidbelastung noch im Vordergrund steht und dass Maßnahmen nur in Geheimverhandlungen zwischen den Klageparteien gefunden werden. Demokratische Politik und große Verkehrswende brauchen mehr.
Bei den Verhandlungen am Gericht sind nur Land, jeweilige Stadt und Umwelthilfe beteiligt. Entscheidende Akteure und wichtige Themen fehlen:
Das Thema Klima (Notstand!) steht ebenfalls schon auf der Tagesordnung, vielleicht auch Feinststaub. Auch da könnte es Klagen geben. Künftig läuft es hoffentlich besser: zügiges Handeln statt jahrelangem Verzögern, integrierte wirksame Konzepte statt hektischer Einzelmaßnahmen, Beteiligung aller Akteure in einem politischen Prozess statt Geheimverhandlungen bei Gericht. Der VCD wird sich gerne in regionale zukunftsweisende Projektgruppen „Klima und Luft“ einbringen.
Stellungnahme: Iko Tönjes, VCD-Sprecher
Originalinformationen zu den Vergleichsverhandlungen: s. Seite des OVG