Nordrhein-Westfalen

Bahn & Bus, Elektromobilität, Radverkehr
Landesverband NRW

Pedelecs und e-Bikes in Bussen und Bahnen landesweit erlaubt / VCD NRW begrüßt Regelung zur Fahrradmitnahme im Nahverkehr

Seit Anfang April ist nun auch die Mitnahme von elektrobetriebenen Fahrrädern in Bus und Bahn im gesamten NRW Nahverkehr erlaubt - soweit es die Platzverhältnisse zulassen. Damit ist nach Einschätzung des VCD NRW eine einfache und klare Regelung im Sinne der Fahrgäste geschaffen. Durch die Kombination von Bus, Bahn und pedelecs erweitert sich der Nutzungsradius der Verkehrsmittel enorm und wird nun eine bessere Planung von Touren z.B. im Freizeitbereich ermöglicht.

Die Verkehrsverbünde und Verkehrsgemeinschaften in NRW haben die neue Regelung einheitlich in ihren Beförderungsbedingungen verankert. Grundsätzlich gilt weiterhin, dass Fahrräder – also auch pedelecs und E-bikes - nur dann transportiert werden können, wenn es die Platzsituation im Fahrzeug zulässt. Rollstuhlfahrer und Personen mit Kinderwagen werden nach wie vor vorrangig behandelt. Auch Tandems und Fahrräder, die die Standardabmessungen überschreiten, dürfen seit April in Nahverkehrszügen transportiert werden, für Busse und Straßenbahnen gilt für diese allerdings weiterhin eine Einschränkung.

Diese landesweite Lösung wurde im Rahmen eines „Runden Tisches“ unter der Federführung des Verkehrsministeriums NRW beschlossen und nun erweitert. Als Fahrgastverband war auch der VCD NRW an der Diskussion beteiligt und setzte sich für eine einheitliche Regelung ein. Bisher gab es unterschiedliche Vorgehensweisen bezüg lich der Fahrradmitnahme in den Verkehrsverbünden und –Unternehmen, was zu deutlicher Verunsicherung der Fahrgäste führte.

„Eine einheitliche Regelung der Fahrradmitnahme schafft für Fahrgäste einen größeren Anreiz, sich frei mit dem Fahrrad zu bewegen, Touren zu planen und dabei die Möglichkeit zu haben, spontan auf Bus und Bahn auszuweichen, wenn das Wetter oder die eigenen Kräfte nicht mehr mitspielen“ so Jürgen Eichel, Sprecher des VCD NRW, zu den Vorteilen der neuen Regelung.

Strittig war zuletzt noch die Frage, inwieweit Elektro-Räder auch in Bussen und Straßenbahnen mitgenommen werden können, da dort der Platz begrenzt ist. Nach Meinung des VCD NRW ist aber kein Ansturm von pedelecs und e-bikes zu befürchten. "Warum soll nicht abends bei Regen im wenig besetzten Bus auch ein Elektro-Rad mitfahren?" meint der VCD NRW. Und morgens im Berufsverkehr passten in die meisten Busse ohnehin keine Fahrräder mehr rein - ob mit oder ohne Hilfsmotor.Weitere Informationen zu den ab dem 1. April 2014 geltenden Beförderungsbedingungen im Nahverkehr NRW erhalten Sie unter

<link http: www.kcm-nrw.de download kcm _blank external link in new>NRW-Beförderungsbedingungen ab 01.04.2014

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