Landesverband NRW,
Bahn & Bus
Landesverband NRW
Als einigermaßen verträglich stellen sich aus Sicht des VCD NRW die Auswirkungen des Bahnstreiks im Regionalverkehr dar: Die Haupt-Regionallinien RE 1, RE 11, RE 6 zwischen Hamm/Dortmund und Düsseldorf/Köln fahren wie gewohnt, einige Städte sind aber nur über Umwege erreichbar, einige S-Bahn-Linien werden gar nicht bedient. Fernverkehrszüge fahren an Rhein und Ruhr praktisch fast gar nicht. Der VCD hat einige Informationen zum Bahnstreik zusammengestellt.
Diese Meldung zum Bahnstreik vom 15.11. gilt weitgehend auch für den neuen Streik von Do., 7.12.23 ab 22 Uhr bis Fr. 8.12. 22 Uhr. Auch jetzt gibt es wieder neben dem Streik eine Reihe von personal- und technisch bedingten Ausfällen. Aktuelle Infos wie immer bei Zuginfo NRW: https://www.zuginfo.nrw/ insbesomdere das Übersichtsplakat zum Streik: https://www.zuginfo.nrw/download/1701941751061_iInfoplakat.pdf
Bahnstreiks sind neben der „normalen“ Unzuverlässigkeit der Bahn ein zusätzliches Problem für die Verkehrswende, die Bahn als Alternative fällt leider immer wieder aus. Der VCD will sich nicht in Tarifkonflikte einmischen, wünscht sich aber die Aufrechterhaltung eines Notbetriebs, um wirtschaftliche und soziale Härten zu mindern. Nicht jeder kann auf ein Auto zurückgreifen (s. PM https://www.vcd.org/service/presse/pressemitteilungen/warnstreik-der-gdl-mindestversorgung-muss-gewaehrleistet-bleiben ).
Der aktuelle Streik betrifft direkt die DB (DB Regio – nur ein Teil des Nahverkehrs – und fast den gesamten Bahnfernverkehr) sowie Transdev (d.h. in NRW die Marken RheinRuhrBahn, Nordwestbahn, s. https://www.rhein-ruhr-bahn.de/ ). Der Warnstreik soll bis morgen gehen, es kann aber dann noch etwas dauern, bis die Fahrpläne wieder im Takt sind. Es ist auch möglich, dass es schon vor Streikbeginn zu Fahrplanausfälle kommt.
Für den Fernverkehr will die DB einen Notfahrplan anbieten, es sollen allerdings weniger als 20% der Züge fahren. Im Nah- und Regionalverkehr wird ein großer Teil der DB-Fahrten ausfallen, auf einigen S- oder RB-Linien wird ein reduzierter Stunden- oder Zweistunden--Takt angeboten, auf einer Reihe von Linien fahren Ersatzbusse, die natürlich länger unterwegs sind. Auf vielen Strecken sind andere, nichtbestreikte Bahnunternehmen unterwegs. In NRW werden z.B. die langen RE-Linien RE1, RE4, RE5, RE6 RE7, RE11 von National Express gefahren, außerdem gehören etwa RE3, RE13, RE19,.. und weitere Linien von Eurobahn, VIAS, Rurtalbahn, Westfalenbahn u.a. nicht zu DB bzw. Transdev. (Ein Liste der Linien in NRW und deren Betreiber s. Wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_SPNV-Linien_in_Nordrhein-Westfalen ) Allerdings können Bahnen nur dann fahren, wenn die Stellwerke besetzt sind und Strecken oder Bahnhöfe nicht durch bestreikte Züge blockiert werden. Aktuell scheint es zu funktionieren. Einige Fahrten werden voller und dadurch ggfs. verspätet sein. Es bleibt also etwas unsicher – wie zu „normalen“ Zeiten allerdings auch. Stadt- und Straßenbahnen sowie Busse sind vom Streik nicht betroffen.
Es gibt also durchaus eine Reihe von Fahrtangeboten, die in der elektronischen Fahrplanauskunft auch zu finden sind. Nicht notwendige Fahrten sollten aber lieber verschoben werden.
Informationen zur aktuellen Lage allgemein bieten (in NRW) Zuginfo (https://www.zuginfo.nrw/ ), das ausfallende oder reduzierte Linien im Nah- und Regiomaverkehr auflistet und auch (inkl. Fernverkehr) die DB (https://www.bahn.de/service/fahrplaene/aktuell , dazu die DB-Sonderhotline 08000-996633). Konkrete aktuelle Fahrtinformationen liefern i.d.R. kurzfristig die elektronischen Auskunfts-Systeme, insbes. der DB Navigator, aber auch VRR etc.
Beschäftigte (und Schulpflichtige) können nicht mit Berufung auf den Streik zuhause bleiben. Die Pflicht, zur Arbeit zu kommen, besteht weiter, es müssen „zumutbare“ andere Fahrmöglichkeiten gesucht werden (s.u.), auch wenn diese zusätzliche Kosten verursachen. Versäumte Stunden muss der Arbeitgeber nicht bezahlen. Aber mit möglichst frühzeitiger Information des Arbeitgebers wäre eine Abmahnung oder Kündigung nicht angemessen. Viele Arbeitgeber zeigen sich kulant, gerade in Zeiten des Personalmangels, sie erweitern z.B. Möglichkeiten des Home Office.
Bei Streiks greifen die normalen Entschädigungs- und Ersatzregelungen der Fahrgastrechte bei der Bahn nicht. Wenn der Zug nicht fährt, können aber nicht nutzbare Tickets zurückgegeben und gebührenfrei erstattet bzw. umgebucht werden, auch (Super-)Sparpreise. Die Zugbindung für Tickets wird generell aufgehoben. (Genaueres, z.B. auch zu Reservierungen, Teilnutzungen oder internationalen Reisen s. https://www.bahn.de/info/sonderkulanz ).
Was sind mögliche Alternativen zu Bahnstrecken, die ganz bestreikt werden?
Erst einmal in der Fahrplanauskinft schauen, ob nicht doch ein Bahnangebot vorhanden ist, evtl. reduziert oder über eine andere Strecke.
Wer kann, sollte seine Fahrt verschieben. Bei der DB können Tickets storniert oder umgebucht werden (s.o).
Für nicht zu lange regionale Strecken kann es Alternativen im ÖPNV geben, etwa Schnellbusse oder Stadtbahnen, ggfs. mit Umstiegen. In der Fahrplanauskunft werden diese i.d.R. an Streiktagen genannt. Wenn man sich vorab ohne schon bekannte Streiktage über Fahrmöglichkeiten informieren will, kann man evtl. in den Einstellungen bestimmte Zuggattungen als Verkehrsmittel ausschließen. Im Fernverkehr kann Flixtrain bzw. Flixbus eine Alternative sein.
Wer kein eigenes Auto hat, kann über Mitfahrbörsen (insbes. https://fahrgemeinschaft.de/ , eher für Fernfahrten) bzw. lokale Fahrgemeinschaften (z.B. privat mit Nachbarn oder Kolleginnen) eine Mitfahrgelegenheit finden.
Im Streikfall können Alternativen z.T. ebenfalls belastet werden, etwa Größere Staus auf den Autobahnen, ausgebuchte Fern-Busse etc. Beim Mitfahren kann evtl. das Angebot sogar größer werden, weil viele aufs Auto umsteigen müssen (und vielleicht sogar an ihre Mitmenschen ohne Auto denken).
Ob es sinnvoll ist, frühzeitig einen meist zeitaufwendigeren Ersatz zu buchen, ohne schon zu wissen, ob tatsächlich am gewünschten Reisetag gestreikt wird, muss man individuell entscheiden. Parallel Bahn und Ersatz zu buchen, hängt von der Stornierungsmöglichkeit ab. Bei Streik kann das Bahnticket zurückgegeben werden, aber wenn der Streik nicht kommt, müsste der Ersatz storniert werden können, wobei die Streiktage möglicherweise erst kurzfristig bekannt werden. Die weitergehende Frage, ob man damit anderen Leuten unnötig Fahrmöglichkeiten blockiert, muss jede(r ) auch für sich selbst entscheiden.
Der VCD übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Infos.