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Ordnungsamt lässt schwere SUV auf Gehwegen stehen

Reaktion auf VCD-Vorstoß: Durchsetzung der Regelung zu kompliziert

Das Ordnungsamt geht nicht gegen zu schwere SUV vor, die unerlaubt auf dem Gehweg stehen. Parken ist auf Gehwegen nur für Fahrzeuge bis 2,8 Tonnen zulässig. "Bei vielen SUV sei nicht ersichtlich", dass diese schwerer als 2,8 Tonnen seien. Hier müsse eine Halteranfrage durchgeführt werden, so die Stadt. "Bei der Vielzahl von Grenzfällen hat die Verkehrsüberwachung im Rahmen einer Ermessensausübung davon Abstand genommen, diese Halteranfrage in jedem Einzelfall durchzuführen."

Der VCD kritisiert die Haltung der Stadt: „Viele SUV haben eine zulässige Gesamtmasse von deutlich mehr als 2,8 Tonnen“, sagt Lorenz Redicker, “hier ist eine Halterabfrage in der Regel überflüssig”, zumal die meisten Umbauten Fahrzeuge eher schwerer als leichter machten. „Es reicht also eine einfache Fahrzeugliste.“ Aus Sicht des VCD ist die Haltung des Ordnungsamtes eine Ausrede, mehr nicht.

In ihrer Antwort auf die Forderung des VCD, dafür zu sorgen, dass zu schwere Fahrzeuge nicht mehr auf Gehwegen parken, hat die Stadt erklärt, “bei offensichtlichen Verstößen gegen die Tonnenklassifizierung“, etwa durch Fahrzeuge der Sprinterklasse, würden diese verwarnt. Der VCD hat gewisse Zweifel, ob diese Aussage einem Realitätscheck standhält. Neben Kleintransporter dürfen auch Wohnmobile nicht auf dem Gehweg parken. „Dass hier nennenswert Verwarnungen ausgesprochen werden, ist uns bislang noch nicht aufgefallen“, so Redicker. Schöne wäre es aus Sicht des VCD, wenn das Ordnungsamt hier seinen Worten auch Taten folgen ließe.

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