Nordrhein-Westfalen

Radverkehr

Ergänzende Stellungnahme des VCD NRW zum Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz

Zentrale Ausschnitte der Stellungnahme zur Anhörung im Verkehrsausschuss des Landtag-NRW am 25.08.2021.


Seit der erfolgreichen Aktion von Aufbruch Fahrrad im Jahr 2019 sind mehrere Ereignisse eingetreten, die zeigen, dass besonders im Verkehrsbereich deutlich mehr für den Klimaschutz getan werden muss: So hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 24. März dieses Jahres entschieden, “dass die Regelungen des Klimaschutzgesetzes vom 12. Dezember 2019 über die nationalen Klimaschutzziele und die bis zum Jahr 2030 zulässigen Jahresemissionsmengen … mit Grundrechten unvereinbar sind“. Hinzu kommt, dass der neue IPCC-Bericht sagt, dass wir schon in den frühen 2030er Jahren die 1,5 Grad überschreiten werden und das laut Berechnungen von Agora Verkehr die Emissionen von Deutschland 2021 gegenüber 2020 voraussichtlich um ca. 47 Millionen Tonnen CO2 steigen, und damit nur 37 Prozent unter dem Niveau von 1990 liegen, und das 2020-Klimaziel 2021 wieder verfehlt wird.

Die Überschwemmungen vor wenigen Wochen mit enormen Schäden und fast 200 Todesopfern haben verdeutlicht dass der Klimawandel inzwischen auch die Existenz vieler Menschen in Deutschland, und so auch in NRW, bedroht. Da rund ein Fünftel aller CO2 –Emissionen durch den Straßenverkehr entstehen, könnte eine deutliche Ausweitung des emissionsfreien Radverkehrs in Nordrhein-Westfalen einen positiven Beitrag zur Reduktion der Klima- und Umweltbelastung leisten, wenn er zu einem Umstieg vom motorisierten Individualverkehr führt. Dazu müsste der Radverkehr jedoch noch deutlich stärker als im Gesetzentwurf und im Aktionsplan skizziert gefördert werden.

In NRW besitzen 25 Prozent der Haushalte kein Fahrrad, in Bayern sind es nur 18 Prozent und in Niedersachsen 15 Prozent. Auf der anderen Seite besitzen mehr Haushalte in NRW ein Fahrrad als einen PKW und der Fahrradmarkt boomte im Jahr 2020. Laut Umweltbundesamt fallen der Gesellschaft pro gefahrenem Fahrradkilometer lediglich Kosten in Höhe von 0,36 Cent an, hauptsächlich resultierend aus der Herstellung des Rades. Rechnet man die positiven Gesundheitseffekte auf, so bringt ein Kilometer mit dem Fahrrad der Gesellschaft rund 30 Cent (Studie Prof. Stefan Gössling, Lund Universität Schweden). Passend hierzu wollen viele Kommunen in NRW die Fahrradinfrastruktur erneuern, qualitativ verbessern und deutlich ausweiten, haben aktuell jedoch Probleme hierzu qualifizierte Verkehrsplaner zu finden. Hier sollte das Land NRW im Rahmen des Aktionsplans finanzielle und koordinierende Unterstützung leisten, z.B. durch Ausweitung der Unterstützungsmöglichkeiten durch die AGFS, das Zukunftsnetz Mobilität und/oder durch Straßen NRW.

Aus Sicht des VCD NRW sind die Änderungen am Gesetzentwurf nach der Verbändeanhörung nur geringfügig, weshalb die Vorschläge, die der VCD NRW im Rahmen der Verbändeanhörung zum FaNaG-Entwurf im April 2021 eingereicht hat, weiterhin zutreffen. Daher legen wir sie auch Ihnen und den Ausschussmitgliedern für die Anhörung im Landtag am 25. August 2021 vor. Wir würden es sehr begrüßen, wenn unsere Anregungen Eingang in den Gesetzestext bzw. den Aktionsplan finden würden.

 Stellungnahme zum Entwurf des Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetzes NRW

zurück