Ostwestfalen-Lippe
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Auf hochfrequentierten Schulwegen ist Tempo 30 jetzt die Regel - ein wichtiger Sicherheitsgewinn! Die neue Straßenverkehrsordnung gilt seit einem halben Jahr. Die Verwaltungsvorschrift liegt inzwischen auch vor. Das neue Schuljahr beginnt am 27. August. Bekommen wir es hin, dass bis dahin die Beschilderung klappt?
Die Verwaltungsvorschrift zu Zeichen 274 (Zulässige Höchstgeschwindigkeit" heißt jetzt: "Innerhalb geschlossener Ortschaften ist die Geschwindigkeit auch entlang hochfrequentierter Schulwege in der Regel auf Tempo 30 km/h zu beschränken. Dies gilt insbesondere auch auf klassifizierten Straßen (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) sowie auf weiteren Vorfahrtsstraßen."
Ab wann ist ein Schulweg "hochfrequentiert"?
"Hochfrequentierte Schulwege sind Straßenabschnitte, die innerhalb eines Stadt-oder Dorfteils eine Bündelungswirkung hinsichtlich der Wege zwischen Wohngebieten und allgemeinbildenden Schulen haben. Diese Wege können auch im Zusammenhang mit der Nutzung des ÖPNV bestehen. Ihre Lage ist begründet darzulegen. Sie kann sich auch aus Schulwegplänen ergeben, die von den betroffenen Schulen und der zuständigen Straßenverkehrsbehörde sowie ggf. Polizei und Straßenbaubehörde erarbeitet wurden".
Die Straßenverkehrsbehörden sollten dazu angeregt werden, das neue Verkehrsrecht rasch umzusetzen - rechtzeitig zum Schuljahrsbeginn. Der ist am 27. August - in drei Monaten müsste das doch hinzubekommen sein?!
Das Bundesumweltministerium schrieb im April: "Mit der Novelle der STVO haben wir ein moderneres Straßenverkehrsrecht mit weniger Bürokratie geschaffen. Städte und Gemeinden haben mehr Spielraum für sinnvolle Regelungen vor Ort. Viele Kommunen haben auf die heute beschlossene Verwaltungsvorschrift zur STVO gewartet. Jetzt haben sie die nötige Rechtssicherheit, um vor Ort lange gewünschte Maßnahmen endlich zu starten."
Auch die Schulleitungen und die Eltern der Schulkinder können das zu ihrem Thema machen. In der Frage 'was ist ein hochfrequentierter Schulweg?' haben sie einiges beizutragen:
1. den Schulwegplan als Grundlage nehmen
2. darin die neuen Tempo 30- Bereiche nach STVO eintragen
3. Fehlt ein Zebrastreifen? Nach der neuen STVO können sie leichter eingerichtet werden, die bisherigen restriktiven Richtlinien gelten nicht mehr
4. den Vorschlag an die Straßenverkehrsbehörde geben.
Ein Beispiel der Grundschule Quelle:
Genauere Infos beim VCD Kreisverband Ostwestfalen-Lippe.
Das Tempo 30- Herz für die Schulwege könnt ihr frei verwenden.