Ostwestfalen-Lippe
Ostwestfalen-Lippe
Der OWD ist die lauteste Straße Bielefelds. Daher ist das Tempolimit von tagsüber 80 und nachts 60 km/h nach Ansicht des ökologischen Verkehrsclubs VCD ein erfreulicher Fortschritt für die Lebensqualität in der ganzen Stadt. Er fragt: Wieso hat es Jahrzehnte gedauert, bis für zehntausende Anwohnerinnen und Anwohner endlich ihr Anspruch auf Gesundheitsschutz anerkannt wurde?
Viel Zeit, Arbeitskraft und Finanzmittel auf allen Seiten hat es gekostet. Obwohl das Verwaltungsgericht im Sinne des Lärmschutzes entschieden hatte, hielt sich der Landesbetrieb Straßenbau OWL nicht an das Urteil. Er konnte beim NRW- Verkehrsministerium durchsetzen, dass es das Tempolimit erneut überprüft hat. Das führte zu einer jahrelangen Verzögerung. Erst nach dem Wechsel in der Niederlassungsleitung von Straßen NRW im letzten Jahr hat sich dort eine veränderte Haltung durchgesetzt. Der damalige Behördenleiter kann heute nicht mehr zur Verantwortung gezogen werden. Umso wichtiger ist es, die Fehler durch die Missachtung des Gerichtsentscheids beim Landesbetrieb und im Verkehrsministerium aufzuarbeiten. Denn das soll sich nicht wiederholen.
Die Bürgerinitiative gegen Lärm am Ostwestfalendamm hat durch ihr beharrliches Engagement viel erreicht. Der Verkehrsclub VCD hat sie dabei unterstützt. Sie konnte nachweisen, dass die angeführten Lärmberechnungen viel zu niedrig waren und die Behördenbescheide nicht der Rechtsprechung folgten. Der VCD fragt: Sollte es nicht so sein, dass die Behörden die bestehenden Rechtsvorschriften im Sinne des Gesundheitsschutzes konsequent anwenden? Nun müssen sie verlorengegangenes Vertrauen in ihr neutrales Handeln zurückgewinnen.
Ein Rückblick:
- seit 1989 gab es eine Bürgerinitiative am OWD. Sie forderte zum Lärmschutz die Herabsetzung des Tempolimits von 100 km/h
- Nach Jahren erfolgte eine Nachtabsenkung auf 80 km/h, aber nur im Abschnitt vom Tunnel bis Johannistal. Eine feste Geschwindigkeitskontrolle wurde eingerichtet, sie zeigt viel tausend Überschreitungen
- 2010 Der erste Lärmaktionsplan weist am OWD die sehr hohe Lärmbelastung nach. Trotzdem wird weiter Tempo 100 gefahren. Der Landesbetrieb Straßenbau lehnt Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ab und begründet das mit eigenen Berechnungen. Sie liegen um 10 Dezibel niedriger als die Belastung, die von der Stadt ermittelt wurde
- 2016 Dreißig Anliegerinnen und Anlieger stellen bei der Stadt Anträge auf Maßnahmen zum Schutz gegen Lärm am OWD. Die Stadt lehnt sie ab
- 2017 Die Anlieger lassen die Ablehnungsbescheide beim Verwaltungsgericht Minden überprüfen
- 2019 Gerichtsverhandlung über die Klage: Die Stadt schwenkt um und ordnet Tempo 80 auf dem gesamten OWD an
- 2020 Urteil des Verwaltungsgerichts: Tempo 80 zum Lärmschutz ist korrekt; die Stadt muss eine weitere Absenkung (v.a. nachts) prüfen.
Der Landesbetrieb Straßenbau missachtet jedoch das Urteil und bleibt weiter bei 100 km/h- 2022 Die Stadt ordnet erneut Tempo 80, nachts 60 km/h an. Der Landesbetrieb setzt es nicht um. Beim NRW-Verkehrsministerium erwirkt er eine Überprüfung der Anordnung.
- 2025: Die Bezirksregierung Detmold teilt der Stadt Bielefeld im Juni mit, die Beanstandung gegen die Absenkung nachts auf 60 km/h wird zurückgezogen. Die Stadtverwaltung kann ihre Geschwindigkeitsanordnung von 2022 nun umsetzen.