Ostwestfalen-Lippe
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Der VCD zeigt in einem Offenen Brief an die Behörde, wie das Verwaltungsgericht in Berlin gerade den Spielraum für die Behörden viel größer gezogen hat.
Und am Beispiel von zwei Schulen und der August-Bebel-Straße liefern wir einen Textvorschlag für eine Verkehrsrechtliche Anordnung auf 7 Seiten gleich mit
Amtsleiter H. Lewald hat sich ja zur NW zu den vielen Problemen bei der Anwendung der STVO zur Schulwegsicherung geäußert - die bundesrechtlichen Vorgaben wären nicht so einfach, und es müsse erst eine konkrete Gefahrenlage nachgewiesen werden. Das Berliner Verwaltungsgericht (Entscheidung) gibt den Behörden mehr Freiraum:
Der VCD hat dem Amt einen Offenen Brief geschrieben. Wie eine Verkehrsrechtliche Anordnung aussehen kann, liefert der VCD am Beispiel von zwei Schulen und der August-Bebel-Straße auf 7 Seiten Text gleich mit! Link