Ostwestfalen-Lippe
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Die STVO anwenden für mehr Schulwegsicherheit!

Offener Brief an das Amt für Verkehr

Der VCD zeigt in einem Offenen Brief an die Behörde, wie das Verwaltungsgericht in Berlin gerade den Spielraum für die Behörden viel größer gezogen hat.

Und am Beispiel von zwei Schulen und der August-Bebel-Straße liefern wir einen Textvorschlag für eine Verkehrsrechtliche Anordnung auf 7 Seiten gleich mit

Amtsleiter H. Lewald hat sich ja zur NW zu den vielen Problemen bei der Anwendung der STVO zur Schulwegsicherung geäußert - die bundesrechtlichen Vorgaben wären nicht so einfach, und es müsse erst eine konkrete Gefahrenlage nachgewiesen werden. Das Berliner Verwaltungsgericht (Entscheidung) gibt den Behörden mehr Freiraum: 

  • Hochfrequentiert sind solche Wege, die den Verkehr zwischen Wohngebieten und Schulen bündeln
  • Punktuelle Verkehrszählungen können deshalb zu kurz greifen. Es muss auch nicht zu einer auffälligen Pulbildung kommen
  • der Schuleingang muss nicht direkt an der betroffenen Straße liegen
  •  Hochfrequentierte Schulwege sollen vorausschauend erkannt und gesichert werden. Es muss sich nicht erst ein Unfall ereignen

Der VCD hat dem Amt einen Offenen Brief geschrieben. Wie eine Verkehrsrechtliche Anordnung aussehen kann, liefert der VCD am Beispiel von zwei Schulen und der August-Bebel-Straße auf 7 Seiten Text gleich mit! Link
 

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