Minden-Lübbecke - Herford,
Mobilitätsmanagement,
Radverkehr
Minden-Lübbecke Herford
Der Bebauungsplan Nr.1/28/172 Westertor der Stadt Lübbecke ist nichtig. Gravierende Rechtsmängel lassen auch eine Wiederaufnahme als aussichtslos erscheinen. Revision ist nicht zugelassen. Das Oberverwaltungsgericht Münster hat im Klageverfahren abschließend geurteilt. Die Zerstörung des ZOB Lübbecke ist ohne gültige Rechtsgrundlage.
Der Bebauungsplan Nr. 1/28/172 Westertor Stadt Lübbecke bedeutet
(22.04.2021 TDip)