Nordrhein-Westfalen

Bundesmobilitätsgesetz

Verkehrswende von unten

VCD-Initiative (Seite 5_RS 66)

Mehr Spielraum für Kommunen mit dem Bundesmobilitätsgesetz

Aachen, Augsburg, Freiburg, Hannover, Leipzig, Münster und Ulm – sie alle haben eins gemeinsam: die Forderung nach einem neuen Rechtsrahmen für einen klima- und menschenfreundlichen Straßenverkehr. Der soll den Kommunen ermöglichen, Tempo 30 dort anzuordnen, wo sie es für notwendig erachten. Ihr Problem? Der Bundesgesetzgeber. Denn bisher gilt laut Straßenverkehrsordnung (StVO) innerorts als Regel die Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Oberstes Ziel des Straßenverkehrsrechts ist es nach wie vor, die Flüssigkeit des Autoverkehrs zu gewährleisten. Abweichende Regelungen sind laut StVO nur erlaubt, wenn eine konkrete Gefährdung nachgewiesen werden kann, zum Beispiel vor Schulen, Kindergärten oder Krankenhäusern. Diese Rechtslage setzt den Kommunen enge Grenzen und macht die Umsetzung von Modellversuchen aufwendig und schwierig. Innerorts flächendeckend Tempo 30 einzuführen, ist dadurch nahezu unmöglich.

Die „Städteinitiative Tempo 30“ ist nur ein Beispiel von vielen, das die aktuellen Probleme in der Verkehrsplanung verdeutlicht. Es fehlen übergeordnete Ziele und Strategien. Die Gesundheit und Sicherheit von Menschen werden zweitrangig behandelt, den Kommunen fehlt letztlich die Durchsetzungsmöglichkeit für entsprechende Maßnahmen. Dazu kommt, dass das Verkehrsrecht in seinen Grundzügen aus der Nazizeit stammt und jeder Verkehrsträger in Einzelgesetzen geregelt wird. Das setzt sich in der Bundesverkehrswegeplanung fort, die Straßen, Schienen und Wasserstraßen getrennt voneinander betrachtet und plant. Radwege werden darin gar nicht erst erwähnt. Es gibt keine verkehrsträgerübergreifende Gesamtstrategie, die unsere Mobilität zukunftsfähig macht.

Die Kommunen machen lassen

Der VCD bietet mit dem Vorschlag eines Bundesmobilitätsgesetzes nun eine Lösung. Denn das Gesetz betrachtet das Verkehrssystem als Ganzes und schafft einen modernen Rechtsrahmen. Gesamtgesellschaftliche Ziele wie Klimaschutz, Vision Zero im Straßenverkehr und eine Grundversorgung an Mobilität werden für alle verpflichtend.

Dabei verliert es sich nicht in kleinteiligen Vorschriften und Verboten. Vielmehr dienen die vorgegebenen Ziele als Fundament für die Planung, Finanzierung und Organisation des Verkehrs. Dadurch wird der notwendige Handlungsspielraum geschaffen, um die Verkehrswende auf allen staatlichen Ebenen voranzubringen. Die konkrete Ausgestaltung vor Ort obliegt den Kommunen. Mit dem Bundesmobilitätsgesetz können sie klimafreundliche Maßnahmen wie Tempo 30 oder Null­emissionszonen einfacher umsetzen.

Den klimafreundlichen Umbau des Verkehrssektors schafft Deutschland nur mit einem neuen, modernen gesetzlichen Rahmen. Denn Mobilität braucht verbindliche Ziele. Anders als bisher, stellt das Bundesmobilitätsgesetz die Bedürfnisse der Menschen und Klimaschutz in den Vordergrund und nimmt alle Verkehrsträger gleichberechtigt in den Blick. Dafür setzt sich der VCD ein und entwickelt einen konkreten Gesetzesentwurf, mit dem die nächste Bundesregierung zum Handeln bewegt werden soll. Nur so wird unsere Mobilität für alle fair, sicher und nachhaltig.

Autor: VCD Bundesverband 

www.vcd.org/bundesmobilitaetsgesetz/

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