Hagen - Märkischer Kreis
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3 Fußgängerbrücken über den Autobahnzubringer sollen im Laufe des Jahres renoviert werden.
Wir haben die Verwaltung gefragt, ob diese Maßnahme auch die Erhöhung der Geländer einschließt, so dass die Brücken zukünftig auch für den Radverkehr freigegeben werden können?
Hier ist die Antwort der Verwaltung:
Die Brücke Gneisenau-/Beethovenstraße wird umfassender saniert. In diesem Zuge ist ein neues Geländer mit Höhe 1,30 m vorgesehen. Somit kann die Brücke nach der Sanierung auch von Radfahrern befahren werden.
Eine Bordsteinabsenkung an den beiden Brückenenden ist ebenfalls vorgesehen.
Die Geländer der Brücken Klosterstraße und Lortzingstraße sind baulich in einem besseren Zustand, als es das Geländer an der Brücke Gneisenaustraße war. Daher hatten sich die damaligen Verantwortlichen für einen Erhalt dieser Brückengeländer entschieden. Bei einem solchen unveränderten Erhalt der Geländer greift nach Auskunft des WBH der Bestandschutz. Außerdem sei eine simple Aufhöhung der Geländer nicht möglich und rechtlich nicht zulässig. Somit können diese beiden Brücken auch nach der Sanierung leider nicht vom Radverkehr genutzt werden.