Hagen - Märkischer Kreis
Hagen - Märkischer Kreis

Rechtswidriges Gehwegparken

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat 105 Städte befragt wie sie mit rechtswidrigem Gehwegparken umgehen.

Das Parken auf Gehwegen ist grundsätzlich verboten, sofern es nicht durch entsprechende Verkehrszeichen oder Parkflächenmarkierungen erlaubt ist. Offizielle Regelwerke schreiben vor, dass Gehwege mindestens 2,50 Meter breit sein müssen, damit Fußgängerinnen und Fußgänger ungehindert passieren können.

Nur 33 der 105 befragten Städte geben an, Falschparken auf Gehwegen grundsätzlich nicht zu akzeptieren. Hagen gehört zu den fußverkehrsfeindlichsten Städten in Nordrhein-Westfalen, denn hier bleibt verbotswidriges Gehweg-parken laut Auskunft der Stadt bis zu einer verbleibenden Restgehwegbreite von 1,20 Meter ungeahndet.

Die Deutsche Umwelthilfe fordert eine systematische und konsequente Ahndung von Gehwegparken. 

Die Pressemitteilung der DUH zu der Umfrage finden Sie hier.

zurück