Nordrhein-Westfalen

Duisburg, Auto & Straße, Fußverkehr, Pressemitteilung
Duisburg

Parkende Autos runter vom Gehweg!

BVerwG untersagt Duldung des Gehwegparkens

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat am 6. Juni einen sechsjährigen Rechtsstreit beendet und klargestellt: Kommunen müssen das illegale Gehwegparken ahnden, wenn zu wenig Platz für Fußgänger bleibt! Geklagt hatte eine Bürgerinitiative gegen die Stadt Bremen. Die Ortsgruppe Duisburg des ökologischen Verkehrsclubs VCD begrüßt das klare Urteil und und erwartet, dass die Stadt Duisburg, die beim Gehwegparken die Augen zugedrückt hat, jetzt falsches Parken ahndet.

Auch wenn es vielen Autofahrer*innen wie ihr Gewohnheitsrecht erscheint: Aufgesetzt parkende Autos haben auf Gehwegen nichts verloren. Dies hat das BVerwG nun letztinstanzlich bestätigt. Denn zwar wurde das Gehwegparken jahrelang nicht ausreichend geahndet - doch das bedeutet mitnichten, dass es legal wäre. Alle Verkehrsteilnehmer*innen müssen sicher von A nach B kommen können. Parkende Autos, die den Gehweg verengen, sind für Menschen mit Kindern, mit Rollatoren oder Rollstühlen eine schwerwiegende Einschränkung.

Nicht nur in Bremen, auch bei uns in Duisburg ist das Gehwegparken ein häufiges Phänomen, in allen Stadtteilen und vielen Straßen. Der Stadtrat hat sogar 2002 beschlossen, das einhüftige Gehwegparken zu tolerieren. Als Beispiel kann man die Straßen Monschauer Straße in Beeckerwerth, Neanderstraße in Beeck, Arndtstraße und Deichstraße in Laar, Sternbuschweg und Max-Reger-Straße in Neudorf, Fuchs- und Fliederstraße in Wanheimerort und Johanniter-, Frieden- und Menzelstraße im Dellviertel, Gitschiner Straße in Hochfeld, Kufsteiner Straße in Buchholz und Europaallee in Rheinhausen betrachten, wie die Fotos unten zeigen. Die Stadt hat sogar an manchen Straßen per Schild das aufgesetzte Parken erlaubt, obwohl damit weniger als 1 m Gehwegbreite bleibt.

Ein politischer Beschluss von 2002 (Drucksache 02-3956) regelt zwar, dass das Parken kontrolliert und Park-Verstöße geahndet werden sollen. Aber wir fordern, dass die dort gemachte Ausnahme, nach der das aufgesetzte Parken geduldet wird, wenn eine Restgehwegbreite von 1.50 m verbleibt, nun beendet wird.

In Deutschland hat die Zahl an Pkw in den letzten Jahren einen Höchststand erreicht; zudem sind die Autos immer größer, breiter und schwerer geworden. Diese Trends werden durch die Untätigkeit der Behörden gefördert. Dies geht zu Lasten der Allgemeinheit. Daher verlangen wir, dass das Parken in Duisburg konsequent kontrolliert wird. Die Straßenverkehrsordnung  soll ab sofort durchgesetzt werden. Aufgesetztes Parken darf außerdem nicht erlaubt werden, wenn weniger als 2,5 m Breite bleibt. Dies ist die Mindestbreite bei Gehwegen entlang Häusern nach den „Empfehlungen für Fußverkehrsanlagen“. Es kann nicht sein, dass weiterhin weggeschaut wird und andere Verkehrsteilnehmende das Nachsehen haben.

Zum Hintergrund: Die Entscheidung des BVerwG finden Sie hier. Die Straßenverkehrsordnung verbietet das Gehwegparken eindeutig: „Das Parken auf Gehwegen darf nur zugelassen werden, wenn genügend Platz für den unbehinderten Verkehr von Fußgängern ggf. mit Kinderwagen oder Rollstuhlfahrern auch im Begegnungsverkehr bleibt“ (§42 StVO, Zeichen 315 Parken auf Gehwegen).

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