Nordrhein-Westfalen

Bochum-Gelsenkirchen-Herne
Bochum-Gelsenkirchen-Herne

Verwaltung und Politik: Radentscheid unzulässig/Rat beschließt Antrag zur Förderung des Radverkehrs

Der Rat hat am 1. April den Radentscheid für unzulässig erklärt - ein Aprilscherz? Nein - Tatsächlich waren zwei Gutachten zu dem Ergebnis gekommen, die Forderungen der mit 17 000 Unterschriften erfolgreichen Initative seien zum Teil zu unspezifisch. Immerhin beschloss der Rat dann einen Dringlichkeitsantrag, der aber hinter den Forderungen des Radentscheids zurück bleibt.

Der mit den Stimmen von SPD, CDU, Grüne und FDP beschlossene Antrag greift viele Forderungen des Radentscheids auf, bleibt aber in einem zentralen Punkt deutlich dahinter zurück, nämlich in der Frage des Ausbaus der Radinfrastruktur. Versteckt wird dies mit Einführung eines neuen Begriffes: Radentscheid wie Antrag sprechen von 20 km Ausbau pro Jahr – Radentscheid aber von “Straßenkilometer”, der Antrag von “Radwegekilometer”. Das heißt, 1 km beidseitiger Radweg an einer Straße würde demnach doppelt gezählt. wären also nur 0,5 km Straßenkilometer. Das Ausbauziel des Antrags schrumpft damit auf die Hälfte dessen, was die Iniative Radentscheid für notwendig hält. Vertreter verschiedener Fraktionen betonten, dass mehr nicht möglich sei. Sehr schwammig auch die Formulierung, dass 20 Radwegekilometer pro Jahr “geplant zw. ausgebaut” werden sollten. Im Extremfall würde dem Wortlauf damit Genüge getan, wenn die Verwaltung 0 km Radweg umsetzen, aber für 10 km Planungen für beidseitge Radverkehranlagen vorlegen würde. Wahrscheinlich ist es so nicht gemeint, aber ambitioniert geht anders. Der VCD begrüßt den breiten Konsens in der Radverkehrsförderung, hält die Ziele aber nicht ausreichend für die Ermöglichung einer Verkehrswende. Insofern gilt: Man darf immer auch noch mehr tun!

Dringlichkeitsantrag von SPD, CDU, Grüne und FDP: Hier.

Bericht der Initiative Radentscheid: Hier.

zurück