Nordrhein-Westfalen

Bochum-Gelsenkirchen-Herne
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Stadt Bochum duldet seit Jahren Falschparken - gilt der Rechtsstaat auch für Autofahrer*innen?

Nach Berichten der waz duldet die Stadt Bochum seit Jahren illegales Parken auf dem Gehweg mindestens in Wattenscheid-Leithe und hat die Polizei gebeten, von einer Bestrafung abzusehen - was diese dann auch noch zusagt. Da stellt sich die grundsätzliche Frage: Gilt der Rechtsstaat auch für Autofahrer*innen?

Ein Haupthindernis für die Verkehrswende z.B. mit zusätzlichem Platz für den Radverkehr sind parkende Autos am Straßenrand, zum Teil sogar ganz oder halb auf dem Gehweg, wie man an vielen Stellen im Stadtgebiet beobachten kann. Wenn die MIndestbreiten für Rad und Fuß eingehalten werden können, mag man auch im Einzelfall Parken am Straßenrand zulassen, etwa zwischen Straßennbäumen. Das sollte dann aber auch so ausgewiesen werden. Grundsätzlich aber sollten private Pkw auf privatem Grund stehen, meint der VCD.. Das ist zum Teil sicher nicht möglich – wegen fehlender Stellplätze oder weil viele meinen, sie müssten zwei oder noch mehr Pkw haben oder vorhandene Garagen nicht für ihre Pkw nutzen. Dann wäre die kostenpflichtige Quartiersgarage das Mittel der Wahl.

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