Nordrhein-Westfalen

NRW, Pressemitteilung, Fußverkehr, Verkehrspolitik
Aachen-Düren

Fußgänger sind keine Restgröße

VCD begrüßt Verschiebung der Entscheidung über die Sondernutzungssatzung

Der Mobilitätsausschuss hat in seiner jüngsten Sitzung die Entscheidung über die neue Sondernutzungssatzung vertagt. Hierfür bedankt sich der VCD Aachen-Düren ausdrücklich. Fußgänger sind wir alle. Fußgänger wurden aber in der Vergangenheit in Aachen oft stiefmütterlich behandelt. “Es lohnt sich daher, bei der Sondernutzungssatzung noch einmal innezuhalten. Die Belange der Fußgänger müssen im Vordergrund stehen”, erläutert Ralf Oswald vom VCD.


Bewegungsmangel ist eine der großen Herausforderungen unserer Zeit. Schon kleine Kinder können heute ihren natürlichen Bewegungsdrang oft nicht mehr ausleben. Ein wichtiger Grund dafür, dass die Stadt Aachen in ihrer Mobilitätsstrategie 2030 mit großer politischer Zustimmung das Zufußgehen wieder viel attraktiver machen möchte.


Fußgänger wollen keinen Slalomlauf um Außenbestuhlung, Papierkörbe und Blumenkübel machen. Gehwege sollen in Zukunft in erster Linie wieder den Fußgängern zur Verfügung stehen. Die Zeiten, in denen Fußgänger sich nur noch mit Restflächen abgeben mussten, sollen der Vergangenheit angehören. Sie wollen bequem flanieren, nebeneinandergehen, mit ihrem Rollstuhl fahren oder den Kinderwagen schieben, oder einfach nur zügig zur Arbeit oder zum Einkaufen gehen.


Nach dem Entwurf der neuen Sondernutzungssatzung könnte die Stadtverwaltung Sondernutzungen genehmigen, wenn der verbleibende Gehweg noch 1,80 m breit ist. An Engstellen sollen sogar 1,50 m zulässig sein. Sicherlich ist dies in Straßen mit geringem Fußgängerverkehr möglich. “Für Hauptfußwegeachsen, Fußgängerzonen oder auch Gehwege neben Radwegen ist dies aber auf keinen Fall ausreichend!”, stellt Sabine Neitzel vom VCD klar. Was wäre z.B. gewonnen, wenn die Stadt in den nächsten Jahren auf den geplanten Premiumwegen für Fußgänger die Gehwege verbreitert, nur damit diese Mehrbreiten anschließend von Sondernutzungen in Beschlag genommen werden?


Vorschlag des VCD: In Ausführungsbestimmungen zur Sondernutzungssatzung wird geregelt, wie auf dem Hauptfußwegenetz mit ausreichenden Breiten das Zu-Fuß-Gehen wieder attraktiv gemacht wird und wie dies bei der Genehmigung von Sondernutzungen zu berücksichtigen ist.


Ziel muss dabei auch sein: Den Straßenraum so aufzuteilen, dass Fußgänger und Radfahrer konfliktfrei aneinander vorbei kommen.


zurück