Nordrhein-Westfalen

Ostwestfalen-Lippe

Lärmschutzklage für den Ostwestfalendamm war erfolgreich!

Das Urteil des Verwaltungsgerichts Minden zum Lärmschutz ist ein voller Erfolg für die Anwohner. Es ging um den Lärm am Ostwestfalendamm, der meistbefahrenen und lautesten Straße in Bielefeld. Nach über drei Jahren Verfahrensdauer (der VCD hat die Anwohner unterstützt) gibt es jetzt endlich wirksamen Lärmschutz.

Die Stadt muß weitergehende Maßnahmen als Tempo 80 tags prüfen und anordnen. Konkret muß zwar nur neu beschieden werden, aber das Gericht hat deutlich gemacht, dass weitergehende Maßnahmen erforderlich sind und die Verkehrsbedeutung des OWD als Gegenargument hierfür nicht ausreicht. Und die Lärmberechnung muss erfolgen mit Einschluss der LKW zwischen 2,8 und 3,5 to. Die hatte die Verwaltung bisher als PKW gewertet. Ein wichtiger Schritt auch für andere Straßen, z.B. bei Tempo 30 zum Lärmschutz! Und natürlich ein schöner Erfolg nach 10 Jahre dauernder Abweisung und Herunterrechnung des Lärms durch die Verwaltung.

Pressemitteilung des Gerichts: https://www.vg-minden.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/047_30042020/index.php

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