Nordrhein-Westfalen

Luftreinhaltung, Pressemitteilung
Köln

Stellungnahme zum Urteil des OVG Münster zum Kölner Luftreinhalteplan

Für vier besonders stark belastete Straßen müssen in den Plan Diesel-Fahrverbote aufgenommen werden.

VCD-Regionalverband Köln zum Münsteraner Urteil zu Kölner Luftreinhalteplanung

Köln, den 13. September 2019. Nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster ist der Kölner Luftreinhalteplan unzureichend. Für vier besonders stark belastete Straßen müssen in den Plan Diesel-Fahrverbote aufgenommen werden. Damit soll für eine zügigere Einhaltung des Grenzwerts für Stickstoffdioxid gesorgt werden.

Stellungnahme des VCD-Regionalverbands Köln:

Ein solches Urteil war zu erwarten. Trotz der Grenzwertüberschreitung seit mehr als 10 Jahren wurde in der Kölner Region nur sehr wenig für eine bessere Luft getan.

Auch ist beschämend, dass ein Gericht für die Gesundheit der BürgerInnen Sorge tragen muss und nicht die Bezirksregierung.

Es wurden in den letzten Monaten seitens der Stadtverwaltung zwar einige Maßnahmen angestoßen, darunter eine Pförtnerampel auf der Aachener Straße, allerdings waren diese Maßnahmen dem Gericht offensichtlich zu wenig und deren Wirkung zu langsam.

Aus Sicht des VCD heißt es jetzt, sehr zügig und vor allem in größerem Umfang weitere Maßnahmen umzusetzen. Wir fordern hierzu unter anderem:

  • bessere Auslastung der Pendler-Pkw, die zumeist nur mit einer Person besetzt sind und bis zu vier ungenutzte Sitze mit sich führen, mit Hilfe moderner elektronischer Mitfahrsysteme,
  • Pförtnerampeln an möglichst allen großen Einfallstraßen rund um die Stadt so wie beispielsweise in Zürich,
  • Umwidmung einer Autospur in jede Richtung zugunsten des Umweltverbundes auf allen vier und sechsspurigen Hauptverkehrsstraßen,
  • beschleunigte Einführung von Expressbussen.

Wenn alle diese Maßnahmen zügig angegangen und umgesetzt werden, kann die Atemluft in Köln die Grenzwerte mit Sicherheit wieder einhalten.

Ansprechpartner:
Hans-Georg Kleinmann
Mobil 163 - 62 74 722
Mail: nc-kleinmha@netcologne.de

Pressemitteilung

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