Nordrhein-Westfalen

Köln

Stellungnahme von ADFC und VCD zur Vorlage 0942/2020 „Planungsbeschluss für eine dauerhafte Fuß- und Radwegerampe an der linksrheinischen nördlichen Seite der Hohenzollernbrücke am Rheinufer“

Die Verbände kritisieren, dass die Verwaltung keine Rampe auf der Nordseite der Hohenzollernbrücke zum Breslauer Platz planen will. Wir fordern, diese Planungen nicht aufzugeben.

Die von der Verwaltung in Form von Varianten-Skizzen vorgelegten Alternativen sind entweder nicht machbar oder sie erzeugen zusätzlichen Planungs- und Umbauaufwand. Keine der machbaren Varianten erfüllt den Zweck, die Rheinquerung über die Hohenzollernbrücke nachhaltig zu ertüchtigen.


Hintergrund
Die Verwaltung plant nicht mehr, die Nordseite der Hohenzollernbrücke mit einer Rampe zum Breslauer Platz für den Radverkehr zu ertüchtigen. Der Verkehrsausschuss hatte die Verwaltung am 15.05.2018 beauftragt (Vorlage 3561/2017), eine solche Rampe schnell und provisorisch zu errichten. Dieser Beschluss wurde durch die Bezirksvertretung Innenstadt am 05.03.2020 bekräftigt. Am 12.03.2020 teilte die Verwaltung nun mit (Vorlage 0446/2020), dass ein Provisorium aufgrund „der insgesamt sehr schwierigen Rahmenbedingungen“ und dem „sehr hohen Kostenaufwand“ nicht weiter geplant wird. Ein weiterer Grund für den Planungsstopp: „Der Stadtkonservator hat zudem seine Zustimmung zur Variante 1 des Provisoriums aber auch zu dauerhaften Rampenbauwerken auf der linksrheinischen nördlichen Seite der Hohenzollernbrücke widerrufen.“
Mit der neuen Vorlage 0942/2020 (Verkehrsausschuss am 26.05.2020) möchte die Verwaltung nun die Zustimmung dafür einholen, die bereits im Herbst begonnenen Planungen einer dauerhaften Rampe voranzutreiben. Allerdings wird dabei lediglich eine „uferparallele Rampe“ angestrebt – von einer Rampe in Richtung des Breslauer Platzes ist keine Rede mehr.


Kritik im Detail
Die Planungen einer Rampe zum Breslauer Platz dürfen nicht aufgegeben werden, vor allem aus diesen Gründen:
1. Die Verbindung vom Bahnhof Deutz über die Hohenzollernbrücke in Richtung Innenstadt ist zukünftig die Hauptachse des rheinquerenden Radverkehrs. Der Bahnhof Deutz ist Zielpunkt der rechtsrheinischen Radpendlerrouten aus Bergisch Gladbach, Rösrath und Troisdorf. Mehrere Tausend zusätzliche Radpendler sollen hier täglich ankommen, und von dort über die nördliche Seite der Hohenzollernbrücke weiter in Richtung Innenstadt fahren.
2. Der Hauptbahnhof mit der Radstation ist das primäre Ziel derjenigen, die vom Rechtsrheinischen kommend auf die Bahn umsteigen wollen.
3. Wenn der Hauptbahnhof nur über Umwege und durch die Querung der beiden Fahrbahnen der Rheinuferstraße und ggf. der Goldgasse erreichbar ist, entstehen Engstellen am Fuß der Rampe und an den Querungsampeln, sowie vermeidbare Konflikte zwischen Fuß- und Radverkehr.
4. Wenn die nördliche Seite der Hohenzollernbrücke keine überzeugende Radverkehrsführung bietet, wird die südliche Seite nicht die dringend benötigte Entlastung erfahren. Die Verkehrswerte, die bei der Entscheidung über die Erweiterung der Hohenzollernbrücke zugrunde gelegt wurden (Vorlage 2805/2019), können nicht unabhängig davon sein, welche Rampen es gibt. Sie müssen ggf. überprüft und neu ermittelt werden.

Ganze Stellungnahme
 

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