Nordrhein-Westfalen

Hochsauerland

Stellungnahme zum Nahverkehrsplan HSK

Die Fahrgastverbände müssen bei der Aufstellung des Nahverkehrsplans angehört werden.

Wir haben daher eine Stellungahme zum Entwurf des NVP erarbeitet und diese der Kreisverwaltung heute am 16.11.2018 pünktlich übersendet.

Grundlage sind die Verwaltungsvorschriften zum Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (VV-ÖPNVG NRW), der RdErl. d. Ministeriums für Bauen und Verkehr - II B 1–W-49-40/1 v. 30.11.2007:

"Soweit vorhanden sind Behindertenbeauftragte oder Behindertenbeiräte, Verbände der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkte Fahrgäste und Fahrgastverbände anzuhören."

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