Nordrhein-Westfalen

Bahnlärm

Öffentlichkeitsbeteiligung am Bahnlärmaktionsplan

Abgabe der Rückmeldung endete am 24. April 2023

Näheres auf der aktuellen Informationsseite des Eisenbahn-Bundesamtes (März 2023)

https://www.eba.bund.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2023/01_2023_Informationsseite_zu_Schienenlaerm_geht_online.html

 

2. Phase

Die zweite Beteiligungsphase startete am 20. November 2023. In dieser Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung können Bürgerinnen und Bürger den Entwurf des Lärmaktionsplanes bewerten und eine Rückmeldung zum Verfahren geben.

Wir empfehlen, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.

Forderungen an die Bundesregierung

Die Bundesregierung wurde in der 19. Legislaturperiode wieder von einer Koalition aus CDU, CSU und SPD gebildet. Wie vor vier Jahren haben wir diesen Umstand  ausgesucht, um uns an zwei Bundestagsabgeordnete zu wenden, mit denen wir auch in der Vergangenheit über die Verringerung des Bahnlärms diskutiert haben. Es sind dies die Herren Peter Beyer (CDU) und Andreas Rimkus (SPD) Wir haben ihnen eine Liste mit unseren Forderungen geschickt, die auf einer Resolution beruhen, die die Teilnehmer am Internationalen Bahnlärmkongress 2017 in Boppard verfasst haben. Daran war auch Hans Jörgens vom Vorstand unseres Regionalverbandes beteiligt. Wir wollen damit als vom Bahnlärm besonders betroffene regionale Untergliederung einen Impuls nach Berlin senden. Beide genannten Politiker sind in der 20. Legislaturperiode wieder im Bundestag vertreten. Wir streben an, den Kontakt zu ihnen fortzusetzen. Wir stehen zu dieser Thematik auch mit unserem Bundesvorstand in Kontakt.

Bahnlärm macht krank!

Daher muss die Eisenbahn leiser werden. Die bis Ende 2020 erreichte Halbierung reicht nicht aus!

Wie das geschehen kann, soll nachfolgend dargestellt werden

Seite im Auf- und Umbau, daher ist der folgende Text noch unvollständig. Der sichtbare Inhalt ist aber schon auf dem neuen Stand (Dezember 2023).

A:   Übersicht

Die Möglichkeiten, die Bahn leiser zu machen, kann man in vier Gruppen einteilen:

1.   Lärm vermeiden
  Leise Bremssysteme
  Ersatz der veralteten und lauten Grauguss-Klotzbremsen z.B. durch Bremssohlen
  aus geeigneteren Materialien oder noch besser durch Scheibenbremsen
  (siehe Beitrag im Deutschlandfunk)   
  Leise Drehgestelle
  Schienenstegdämpfer
  Schienen schleifen
  Schienen schmieren
  Geschwindigkeit der Züge bei Ortsdurchfahrten verringern

 

2.  Lärm an der Ausbreitung hindern
        Schallschutzwände
        Schienenabdeckung
        Schienenabsorber
        Trasse einhausen
        Trasse versenken

       Schallschutzfenster
       Schallgedämpfte Belüftungen

 

3. Gesetze, Verodnungen und Technische Regeln
    den modernen Erfordernissen anpassen


 Der Deutsche Bundestag hat am 30. März 2017 das Schienenlärmschutzgesetzeinstimmig in der vom Verkehrsausschuss geänderten Fassung (18/11769) beschlossen. Es verbietet ab dem Fahrplanwechsel im Dezember 2020 Güterzüge, die einen bestimmten Schallemissionsgrenzwert überschreiten. Allerdings gibt es Ausnahmen und Befreiungen von dieser Vorschrift. Wir prüfen zur Zeit dieses Gesetz auf seine Auswirkungen.

 

4.  Lärmerfassung und Lärmminderungsplanung

Lärmkartierung und Lärmminderungsplanung

Zitat aus https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/laerm-und-erschuetterungen/laermkartierung-und-laermaktionsplanung

“Aus Sicht der Bevölkerung ist Lärm eines der drängendsten Umweltprobleme. Viele Menschen klagen über zu hohe Lärmeinwirkungen in ihrem Wohnumfeld. Sie fühlen sich belästigt und in ihrer Lebensqualität beeinträchtigt. Darüber hinaus können sich auch gesundheitliche Nachteile ergeben. Die Lärmbelastung zu senken und ruhige Gebiete vor zukünftiger Verlärmung zu schützen, sind daher wichtige Handlungsziele in Politik und Verwaltung.

Diese Ziele sollen auch mit Hilfe der Lärmkartierung und der Lärmaktionsplanung erreicht werden. Die Anwendung dieser Instrumente geht auf die sogenannte Umgebungslärmrichtlinie (Richtlinie 2002/49/EG) zurück. Umgebungslärm bezeichnet in diesem Zusammenhang belästigende oder gesundheitsschädliche Geräusche im Freien, die durch Aktivitäten von Menschen verursacht werden. Dazu gehört auch Lärm von Verkehrsmitteln, Straßenverkehr, Eisenbahnverkehr, Flugverkehr sowie von Industrie- und Gewerbebetrieben.

Wesentliche Ziele der Lärmkartierung und der Lärmaktionsplanung sind

  • die Erfassung der Lärmbelastung in strategischen Lärmkarten nach einheitlichen Bewertungsmethoden,
  • die Bewertung der Lärmsituation und die Planung von Lärmminderungsmaßnahmen in Lärmaktionsplänen unter Mitwirkung der Öffentlichkeit,
  • die Reduzierung des Umgebungslärms insbesondere dort, wo gesundheitliche oder belästigende Auswirkungen vorliegen.

Ausgehend von der Umgebungslärmrichtlinie wurde ein europaweit einheitliches Konzept festgelegt, um insbesondere schädliche Auswirkungen durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern.

Rechtlicher Rahmen

Aufgaben, Zuständigkeiten, Fristen

Die Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet die Mitgliedsstaaten, getrennt für Ballungsräume sowie für Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen innerhalb vorgegebener Fristen folgende Aufgaben zu erfüllen:

  • Erfassung und Darstellung des Umgebungslärms in Form von strategischen Lärmkarten
  • Information der Öffentlichkeit über den Umgebungslärm
  • Erstellung von Lärmaktionsplänen auf Basis der Lärmkarten unter Beteiligung der Öffentlichkeit
  • Meldung der Ergebnisse an die EU-Kommission

Lärmkarten und -aktionspläne sind mindestens alle fünf Jahre zu überprüfen und bei Bedarf zu überarbeiten.”

Zuständig für die Lärmkartierung und die Lärmaktionspläne an den Haupteisenbahnstrecken ist das Eisenbahnbundesamt (EBA). Diese Bundesbehörde hat zu diesem Thema eine eigene Internetseite ins Netz gestellt:

https://www.eba.bund.de/DE/Themen/Laerm_an_Schienenwegen/Laermaktionsplanung/laermaktionsplanung_node.html

Dort finden sich auch Links zu den Ergebnissen dieser Tätigkeiten.

 

Gesetze, Vorschriften und Regeln zum Thema Bahnlärm

   Grundgesetz Artikel 2, Absatz 2
   Bundesimmissionsschutzgesetz
     Verodnungen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz
         16. BImSchV mit Anlage 2 (Lärm03)
         24. BImSchV (Verkehrswege-Schallschutz-Maßnahmemverordnung
         34. BImSchV (Lärmkartierungsverordnung)

    Gesetz zum Verbot lauter Güterwagen (Schienenlärmschutzgesetz vom 30. März 2017

    Förderrichtlinie Lärmsanierung
    Gesamtkonzept der Lärmsanierung

B: Erläuterungen

In Bearbeitung (Stand 3.10.21)

Bahnlärm im Gebiet unseres Regionalverbandes

Das Gebiet unseres Regionalverbandes ist vom Bahnlärm stark betroffen. Auf beiden Ufern des Rheins gibt es Güterzugfernstrecken, die den Güterverkehr von Süden kommend durch das mittlere Rheintal längs des Niederrheins zunächst bis zur Grenze bei Emmerich führen. Vom benachbarten Grenzort Zevenaar führt dann die Niederländische Betuwe-Route bis nach Rotterdam und Amsterdam.
Rechtsrheinisch ist dies die Güterzugstrecke 2324 durch das Stadtgebiet von Düsseldorf und Ratingen, linksrheinisch die Strecke 2610 mit gemischtem Verkehr durch das Stadtgebiet von Neuss und Meerbusch.
Eine gute Information über die Strecke 2324 gibt es über

https://www.ald-laerm.de/fileadmin/ald-laerm.de/Projekte_des_ALD/2014/ALD-Veranstaltung_zum_Schienenlaerm/Bericht_Veranstaltung_Dusseldorf.pdf

(wird fortgeführt)

Termine im Interessenbereich des VCD Düsseldorf

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